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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 10.07.2015 wurde der Jahresabschluss 2014 der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH behandelt. Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH sind für den Beschluss entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2014 wie folgt ab:
Bilanzsumme: 1.837.343,72 € Jahresüberschuss: 0,00 €
Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH. Für das Geschäftsjahr 2014 ist ein Betrag von 130.410,93 € an die Lüneburger Wohnungsbau GmbH abgeführt worden.
Der Aufsichtsrat der Lüneburger Wohnungsbau GmbH empfiehlt, die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH zuzustimmen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Hannover, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2014 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 12, Zimmer 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: -keine- c) an Folgekosten: -keine- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 zuzustimmen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
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