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Sachverhalt: Der Landschaftsrahmenplan (LRP) gilt als gutachterlicher Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der auf regionaler Ebene, hier des Landkreises Lüneburg, aufgestellt wird. Aufgabe des Landschaftsrahmenplans ist insbesondere:
- den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft zu ermitteln und zu bewerten. - Landschaftspotenziale zu erarbeiten. - Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu konkretisieren sowie Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele für die regionale Ebene rahmenhaft dazustellen.
Gemäß § 9, Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist der LRP insbesondere dann fortzuschreiben, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Aufgrund der landschaftlichen Entwicklungen und der Planungen im Raum (Ausbau der Windenergie, A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg, Ausbau des Schienennetzes Hamburg – Hannover u.a.) sowie des zunehmenden Flächendrucks beispielsweise durch Siedlungsentwicklungen und dem Strukturwandel in der Landwirtschaft bei gleichzeitigem Abwärtstrend der Biodiversität, wurde eine entsprechende Bearbeitung dringend erforderlich.
Der derzeit gültige LRP des Landkreises Lüneburg stammt aus dem Jahr 1996 und wird deshalb gemäß § 10 Abs. 1 BNatSchG fortgeschrieben. Hierfür wurde auch der erforderliche Umweltbericht erarbeitet. Für die nach § 14 i des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung, wurde der Umweltbericht in den kreisangehörigen Samtgemeinden, Gemeinden und Städten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In der Hansestadt Lüneburg wurden die Unterlagen in der Zeit vom 03.08. bis 02.09.2015 im Gebäude des Umweltamtes ausgelegt. Die Entwurfsfassung des LRP ist lediglich digital im Geoportal des Landkreises Lüneburg bereitgestellt. Die Unterlagen sind unter www.landkreis-lueneburg.de/landschaftsrahmenplan einsehbar. Bedenken und Anregungen können nach einer ortsüblichen Bekanntmachung in der Hansestadt Lüneburg bis zum 17.09.2015 schriftlich vorgebracht werden. Die Hansestadt Lüneburg wird als beteiligte Kommune innerhalb des LRP zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 21.09.2015 aufgefordert. Aufgrund des hohen Umfangs des Planwerks und des erforderlichen Abstimmungsbedarfs zwischen den fachlich beteiligten Bereichen 31, 61 und 74 kann eine gesamtstädtische Stellungnahme noch nicht abschließend verfasst werden. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgesandt.
Im Ausschuss wird inhaltlich dazu vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja / Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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