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Sachverhalt: Wie bereits im Vorjahr 2014 erstmalig umgesetzt, soll künftig die Förderung von Maßnahmen, die den Stiftungszwecken nach den Stiftungssatzungen der Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof entsprechen, nach einem formalisierten Verfahren erfolgen und somit über entsprechende Beschlüsse abgesichert werden, vgl. Vorlage Nr. VO/5432/13. Über eine Förderung für das Jahr 2015 wurde bisher noch nicht entschieden, da die Anfang 2015 aufgrund der Änderungen der Stiftungssatzungen neu formierten Stiftungsräte zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen für 2015 noch nicht bestanden, aber mit eingebunden werden sollten.
Mit Schreiben vom 19.08.2015 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Fachbereich 5 – Soziales und Bildung –, für das Jahr 2015 die Gewährung von Fördermitteln für den Senioren- und Pflegestützpunkt, die Stadtteil-Seniorenarbeit sowie das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus wie folgt:
Die voraussichtlichen Zuschüsse des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (40.684,- EUR) und anteilig der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (insgesamt 75.000,- EUR p. a.) sind von der beantragten Fördersumme abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.
Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), zuvor Seniorenservicebüro, und der Senioren-Stadtteilarbeit ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.
Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler hat ergeben, dass die Förderung 2015 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 176.000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 (Allg. Verwaltung) Produkt / Kostenträger: 315011 (Einrichtungen u. Dienste f. sozial Bedürftige etc.) Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2015 wird wie folgt beschlossen:
1.) Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN) mit 95.116,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 155 684,00 EUR). 2.) Die Senioren-Stadtteilarbeit mit 61.000,- EUR und 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR.
Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.
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