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Vorlage - VO/6327/15  

 
 
Betreff: Nachtragshaushalt für die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2015 und Änderung des Investitionsprogramms 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT III
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.09.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat hat mit Beschluss vom 17.12.2014 den Haushaltsplan mit Investitionsprogramm für die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist beschlossen. Hierin enthalten war die Investitionsmaßnahme 12-315-001 Seniorenwohnanlage Hanseviertel mit einem Ansatz von 2,0 Mio. EUR für Hochbaumaßnahmen. Darüber hinaus steht ein Haushaltsrest aus 2014 in Höhe von 400.000,- EUR zur Verfügung. (Zur Erläuterung: Dieser Ansatz bezog sich ursprünglich auf ein anderes nahe gelegenes Grundstück, das sich bereits im Eigentum der Stiftung befand, daher waren ursprünglich keine Grunderwerbskosten veranschlagt.)

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage Nr. VO/6170/15-1. Wie dort dargestellt, soll der Kaufpreis für die vom Hospital zum Großen Heiligen Geist zu erwerbenden Flächen im ehemaligen StOV-Gelände in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR noch im Jahr 2015 beglichen werden. Darüber hinaus ist die Investitionsmaßnahme insgesamt hinsichtlich der Kosten konkretisiert worden. Für die Hochbaumaßnahme einschließlich Planungs- und Erschließungskosten ergeben sich unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages Kosten in Höhe von rd. 5,4 Mio. EUR.

 

Die Kosten für den Grunderwerb waren bisher nicht veranschlagt, ebenso waren die Kosten für den Hochbau bisher mit lediglich insgesamt 3,75 Mio. EUR in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 veranschlagt.

 

Die Beauftragung der Gesamtmaßnahme ist noch in 2015 durchzuführen. Mit entsprechenden Auszahlungen ist in den Jahren 2015 bis 2017 zu rechnen. Um die Gesamtbeauftragung zu ermöglichen, ist neben einer Ansatzerhöhung für 2015 auch eine Verpflichtungsermächtigung für die kassenwirksamen Anteile in den Jahren 2016 und 2017 aufzunehmen.

 

Es ändert sich zudem die Finanzierung der Maßnahme. Haushaltsrechtlich stehen neben dem neu veranschlagten Investitionsansatz und dem Haushaltsrest aus 2014 noch bilanzielle Rücklagen in Höhe von rd. 3,65 Mio. EUR zur Verfügung. Hinzu kommt eine investive Mehreinzahlung aus dem Rückfluss eines Darlehens in Höhe von rd. 3,2 Mio. EUR.

 

Die liquiden Mittel stehen ebenfalls in ausreichender Höhe wie folgt zur Verfügung:

 

              Girokonto:                rd. 1.300.000 EUR

              + Tagesgeld/Sparkonto:                                                                              rd. 3.600.000 EUR              + erwartete Darlehensrückzahlung vom Klinikum:                          rd. 3.200.000 EUR              ./.  Unantastbares Stiftungsvermögen:              563.000 EUR

              =  Verfügbare Liquidität:               rd. 7.500.000 EUR

 

Die vorstehenden Veränderungen sind den Anlagen zu entnehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: wie erläutert

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Beschluss über den Nachtragshaushalt 2015

Gesamtergebnishaushalt, Gesamtfinanzhaushalt, Investitionsplan und Verpflichtungsermächtigung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Beschluss_Nachtragshaushalt (29 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Gesamtergebnis u. Gesamtfinanzplan einschl. Invest u. VE (142 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den beigefügten Nachtragshaushalt sowie die Festsetzung des fortgeschriebenen Investitionsprogramms des Hospitals zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2015.