Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das Bundesbauministerium hat für das Jahr 2015 erneut das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ aufgelegt. Insgesamt werden vom Bund 50 Mio. EUR für Projekte von besonderer nationaler Bedeutung und Qualität zur Verfügung gestellt, sowie weitere 100 Mio. EUR Fördermittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes.
Der Rat hat am 25.06.2015 die Antragstellung für die Aufnahme in das Programm befürwortet und beschlossen, bei Programmaufnahme 4 Bauabschnitte des Masterplanes zur Instandsetzung und Restaurierung des Rathauses sowie 2 Bauabschnitte Klosterhof 1/1a und Hinter der Bardowicker Mauer 10 umzusetzen und die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen (sh. dazu VO/6154/15).
Die dazu eingereichte Projektskizze mit dem Titel „Rathaus und ehemaliges Franziskanerkloster, weltliches und geistiges Erbe im Zentrum der Altstadt“ basierte auf einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5,263 Mio. EUR und zielte auf eine Förderquote von 90% (4,736 Mio. €) über den Zeitraum von 2015 bis 2019 ab.
Der Fördergeber hat unter Federführung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Ende Juli 2015 mitgeteilt, dass durch die Expertenkommission für den Projektantrag der Hansestadt Lüneburg insgesamt 3,0 Mio. EUR bei einer Förderquote von 90% zur Förderung empfohlen worden sind. Die Fördergelder wurden aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm für den (kürzeren) Bewilligungszeitraum für die Jahre 2016 bis 2018 in Aussicht gestellt, sofern der jetzt zu stellende endgültige Projektantrag bewilligt wird.
Die Projektskizze wurde auf dieser Basis aktualisiert und die Bauabschnitte im Rathaus: - Magazingebäude - Kämmereigebäude (Westfassade) - Gerichtslaubenflügel sowie des ehemaligen Franziskanerklosters: - Hinter der Bardowicker Mauer 10 mit einem Gesamtvolumen von 3,566 Mio. EUR für den Förderantrag vorgesehen.
Ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Fördergebers unter Vorstellung des aktualisierten Projektes und Besichtigung der Räume hat am 17.08.2015 im Rathaus stattgefunden. Die Verwaltung erarbeitet derzeit den endgültigen Förderantrag auf Basis der o.g. aktualisierten Projektskizze. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 3,566 Mio. € c) an Folgekosten: ./. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, für das Jahr 2015 (Vorplanung). Für die Folgejahre sind die Investitionssummen in den Jahren 2016 – 2018 bereit zu stellen. Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Rathaus 40120 Produkt / Kostenträger: 52300103; Investitions-Nr. 01-523-001 Haushaltsjahr: 2015-2018
e) mögliche Einnahmen: bis zu 3,0 Mio. € Fördermittel Anlage/n: -keine- |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||