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Vorlage - VO/6305/15  

 
 
Betreff: Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 8 "Am Weißen Turm"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tank, Kristin
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzen
Bearbeiter/-in: Tank, Kristin  Bereich 52 - Soziale Dienste
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.09.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.09.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg hat sich mit dem Gebiet „Am Weißen Turm“ um die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ beworben und wurde im Programmjahr 2015 laut Mitteilung des Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgenommen. Um einen Mittelzuschuss in Form von Städtebaufördermittel zu erhalten, ist es erforderlich, das Fördergebiet als Sanierungsgebiet durch eine Satzung förmlich festzulegen (§§ 140, 142 Abs. 3 BauGB).

 

Gebietsbeschreibung:

 

Das geplante Sanierungsgebiet ergibt sich aus den Ergebnissen der im Jahr 2014 durchgeführten Vorbereitenden Untersuchung (VU), welche Grundlage für die Entscheidung zur Aufnahme in das Förderprogramm ist. Die VU hat ergeben, dass der Untersuchungsbereich städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 Abs. 2 und 3 BauGB aufweist und eine Sanierung notwendig ist. Missstände im Gebiet sind u.a. ein erheblicher baulicher Instandsetzungsbedarf sowie Funktionsschwächen in einzelnen Bereichen. Hinzukommen soziale Probleme.

 

Für das gesamte etwa 8,6 Hektar umfassende Gebiet wird die Festlegung als Sanierungsgebiet zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen empfohlen. Die Grenzen des Sanierungsgebiets und damit der Geltungsbereich der Satzung kann der beigefügten Satzung nebst zeichnerischer Darstellung entnommen werden. Eine zweckmäßige Durchführung ist durch diese Abgrenzung gewährleistet.

 

Das Ergebnis der VU wurde durch den Rat in seiner Sitzung vom 01.10.2014 beschlossen. Ferner wurde einem Antragsverfahren zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zugestimmt.

 

Sanierungsverfahren:

 

Die Sanierung soll im vereinfachten Verfahren ohne Kaufpreisprüfung nach § 153 BauGB jedoch mit Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB durchgeführt werden, da das Ergebnis der VU keine Bodenwertsteigerungen erwarten lässt. Ordnungsmaßnahmen sind lediglich in geringem Maße vorgesehen. Eine Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.

 

Handlungsansätze:

 

Um eine positive Entwicklung des Gebietes „Am Weißen Turm“ zu fördern, plant die Hansestadt ein Maßnahmenbündel, welches sich aus den folgenden Sanierungszielen ableiten lässt:

 

-              Herstellung gesunder und zeitgemäßer Wohnverhältnisse

-              Verbesserung der räumlichen Verknüpfung des Untersuchungsgebiets mit der

Umgebung und Altstadt

-              Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen für Kinder und Jugendliche

-              Stärkung der Nachbarschaft und Identifikation

-              Förderung und Erhalt des innerstadtnahen Mietwohnungsbestands für mittlere und geringe Einkommen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Kostenberechnung der VU wurden Gesamtkosten in Höhe von rund 4.873.900 € ermittelt, die im städtischen Haushalt einzuplanen sind. Davon werden 3.249.266 € aus Fördermitteln finanziert (2/3 Fördermittel). Der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 1/3 dieser Förderung (rund 1.624.633 €).

Das Baugesetzbuch gibt für die Sanierung eine Frist von 15 Jahren vor, die nicht überschritten werden soll. Bei einem angestrebten Sanierungszeitraum von 10 Jahren errechnen sich jährliche Gesamtkosten von ca. 487.390 € und ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von 162.463 €. Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.10.2014 unter der Vorlagennummer VO/5838/14 die Bereitstellung dieser Mittel über den Sanierungszeitraum beschlossen.

 

Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.873.900 € (2015-2025)

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja (Mittelanmeldungen, Finanzplanung bis 2018)

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              06985

              Produkt / Kostenträger: 51100202             

              Haushaltsjahr: 2015

 

e)  mögliche Einnahmen: 2/3 der Kosten aus Städtebaufördermitteln


Anlage/n:

 

Sanierungssatzung

Gebietsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sanierungssatzung Am Weißen Turm (19 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan AwT 300715 (192 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 8 „Am Weißen Turm“.