Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Im Bereich südlich der Gewerbeflächen an der Dahlenburger Landstraße (KVG), westlich der Ostumgehung und nördlich des bestehenden Baugebiets „In den Kämpen“ ist die Schaffung eines Wohngebietes geplant, in dem die Errichtung von dringend benötigten Asylbewerberunterkünften zulässig ist. Der Richtung Dahlenburger Landstraße reichende Bereich soll im neuen Bebauungsplan als Wohngebiet entwickelt werden, in dem Asylbewerberunterkünfte als Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig sind. Die Flächen südlich der KVG sind Teil eines Grüngürtels, der zwischen den bebauten bzw. als Kleingärten genutzten Bereichen an der Dahlenburger Landstraße und den Wohngebieten „In den Kämpen“ und „Kaltenmoor“ liegt. Der Grüngürtel dient der wohnortnahen Erholung. Der zwischen dem neuen Wohngebiet und dem bestehenden Wohngebiet „In den Kämpen“ liegende Bereich soll auch weiterhin Bestandteil des Grüngürtels bleiben und im Verfahren auf mögliche Aufwertungspotenziale (für die Nacherholung und/oder den Naturschutz) untersucht werden. Die Erschließung soll wenn möglich über den sogenannten „Totenweg“ von der Dahlenburger Landstraße aus erfolgen. Da das Gebiet durch unterschiedliche Immissionen vorbelastet ist, wird im Verfahren ein Immissionsgutachten erstellt, das die zur Sicherung von gesunden Wohnverhältnissen erforderlichen Maßnahmen ermittelt. Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll im Bebauungsplan ebenfalls planungsrechtlich abgesichert werden. Ein Großteil des Geltungsbereichs ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 81 „In den Kämpen“ als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, als öffentliche Grünfläche“ mit einzelnen zu erhaltenen Bäumen und zum Teil als „Flächen für Wald“ festgesetzt. Teile der an das Baugebiet „In den Kämpen“ unmittelbar angrenzenden Maßnahmenflächen sind zudem als „Regenrückhalte- und Versickerungsfläche“ sowie als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spielwiese“ festgesetzt. Um eine Wohngebietsentwicklung planungsrechtlich abzusichern und die betroffenen Belange und verschiedensten Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf, Immissions- und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Gewerbefläche (KVG) ist im Flächennutzungsplan als solche dargestellt. Die weiteren Bereiche sind im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „naturnahe Gestaltung“ dargestellt. Im Bereich der geplanten Wohnbauflächen muss der Flächennutzungsplan daher im Parallelverfahren (s. VO/6277/15) geändert werden. Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha. Im Rahmen des Planverfahrens werden verschiedene Gutachten erforderlich, z.B. zu Immissionen und Flora und Fauna. Anfallende Kosten für die Planung sowie erforderliche Gutachten und externe Ausgleichsmaßnahmen etc. sollen durch den Grundstückseigentümer getragen werden. Für die Sicherung der Kostenübernahme soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Planungsziele
Beschlussvorschlag:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||