Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die gastronomische Nutzung der Gaststätte „Jägerhof“ in Oedeme wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Der Eigentümer beabsichtigt, das Grundstück einer neuen baulichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen.
Östlich des Oedemer Teichs befindet sich eine landwirtschaftliche Hofstelle, für die es keinen Nachfolger gibt. Nach endgültiger Aufgabe der Hofstelle durch den Eigentümer soll hier ebenfalls zukünftig eine neue bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Im Norden existiert die ehemalige „Reiterbar“ sowie ein Schießstand. Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, diese Flächen einer neuen baulichen Entwicklung zuzuführen. Eine Option ist dabei, eine Fläche für ein Ortsteilhaus vorzusehen.
Um eine sinnvolle bauliche Entwicklung auf den beschriebenen Grundstücken zu ermöglichen, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Neben der Wiedernutzung der bebauten Grundstücke (Innenentwicklung) sollen zudem auch Flächen in eine Neubebauung einbezogen werden, die bisher dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet sind.
Der Bebauungsplan umfasst die oben beschriebenen Grundstücke sowie die angrenzenden bereits bebauten Bereiche, die bisher nach § 34 BauGB beurteilt wurden. In diesen bebauten Bereichen soll der Bestand lediglich gesichert und eine klare Festsetzung einer maximalen Bebauungstiefe geschaffen werden.
Zudem umfasst der Bebauungsplan landwirtschaftliche und forstlich genutzte Flächen, die keiner Bebauung zugeführt werden sollen, deren Nutzung und Erschließung im Rahmen des Bebauungsplans aber gesichert werden soll. Die Funktion der teilweise darin liegenden und angrenzenden Naturschutz- und FFH-Gebiete wird ebenso gesichert.
In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.09.2014 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 15.09.2014 bis einschließlich 10.10.2014 durchgeführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 15.09.2014 bis 15.10.2014 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.
Als nächster Verfahrensschritt soll über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung für die Dauer von einem Monat wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 9,8 ha.
Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, B-Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht
Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
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