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Sachverhalt:
Die Maßnahme zum Neubau der Brücke wurde erstmalig 2011 in der Finanzplanung für 2014/2015 mit einem Gesamtvolumen von geschätzten 6 Mio. Euro angemeldet. Eine Zuwendung des Landes war seinerzeit nicht zu erwarten. Erst die weitere Planung und Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr haben ergeben, dass eine Anmeldung zum Mehrjahresprogramm für Landeszuwendungen gestellt werden kann. Zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung für die Finanzplanung 2015 ff. war bereits davon auszugehen, dass sich die Baukosten aufgrund einer Vorplanung erheblich reduzieren werden, eine genaue Kostenschätzung lag zu dem Zeitpunkt aber noch nicht vor. Die Maßnahme wurde vorläufig mit 3 Mio. Euro veranschlagt. Im Juli 2015 hat das beauftragte Planungsbüro eine detaillierte Kostenschätzung vorgelegt, die sich nunmehr auf 3,5 Mio. Euro beläuft. Die Finanzplanung ist dahingehend wieder anzupassen. Auch die Förderung mit Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden ist zwischenzeitlich zugesagt worden. Es ist geplant die Maßnahme mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern, insgesamt sind 1,74 Mio. Euro Förderung zu erwarten.
Die Finanzplanung stellt sich nunmehr wie folgt dar:
2015 Anhebung der vorhandenen VE von 3 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro zur Beauftragung des Neubaus der Brücke und der Umleitungsbeschilderung.
2016 Planansatz 3,00 Mio. Euro Zuwendung 1,24 Mio. Euro Eigenanteil Hansestadt 1,76 Mio. Euro 2017 Planansatz 0,5 Mio. Euro Zuwendung 0,5 Mio. Euro Eigenanteil 0 Euro
Entsprechend des vorgesehenen Zeitplanes soll die Brücke frühstmöglich Anfang 2016 bereits abgerissen werden und die Arbeiten zum Neubau beginnen. Die Einleitung des Vergabeverfahrens muss demnach bereits im September/Oktober 2015 erfolgen, damit der Auftrag für die Gesamtmaßnahme noch Ende 2015 erteilt werden kann. Gleiches gilt für die entsprechende Umleitungsbeschilderung. Eine VE zur INV Nr. 01-541-066 Wandrahmbrücke in Höhe von 3 Mio. Euro ist bereits vorhanden. Diese muss überplanmäßig auf 3,5 Mio. Euro angehoben werden.
Beschlussvorschlag: Der überplanmäßigen Erhöhung der VE zur INV Nr. 01-541-066 Wandrahmbrücke von 3,0 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro für den Neubau der Wandrahmbrücke wird zugestimmt. Die Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: (Gesamtprojekt) 3,5 Mio. Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, nach Zustimmung der üpl. Erhöhung der VE zu INV Nr. 01-541-066 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000 Invest / 72210 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2015/2016/2017
e) mögliche Einnahmen: Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Gemeinden 60% der zuwendungsgfähigen Kosten 1,74 Mio. Euro. Anlage/n:
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