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Sachverhalt: Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird z. Z. insbesondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist auch entsprechend gewidmet. Seitens der DB
ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes aufzugeben
und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu beantragen. Dadurch
wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu verwenden. Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 "ZOB-Süd" können jetzt die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zusätzlicher öffentlicher
Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der Parkdruck im
Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in
ausreichendem Umfang vermindert hat. Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt Flächen für Bahnanlagen dar, so dass parallel zu dem
Bebauungsplanaufstellungsverfahren der Flächennutzungsplan im Rahmen einer 44.
Änderung mit dem Ziel der Darstellung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen zu
ändern ist. Als erster
Verfahrensschritt zur Flächennutzungsplanänderung ist der Aufstellungs- und
Änderungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 u. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 BauGB, den
Flächennutzungsplan in einem 44. Änderungsverfahren für den Teilbereich
"ZOB-Süd" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen. Der Geltungsbereich liegt
am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage im einzelnen zeichnerisch beschrieben. |
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