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Vorlage - VO/6202/15  

 
 
Betreff: Zuwendung an den VfL Lüneburg e.V. zur Errichtung eines Neubaus incl. Sanierung der angrenzenden Bereiche Sültenweg 20 in Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Papke, AxelAktenzeichen:52 31 05
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Papke, Axel
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
30.06.2015 
Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der VfL Lüneburg e.V. (VfL e.V.) beabsichtigt auf dem Grundstück Sültenweg 20 in Lüneburg zwei Bewegungsräume neu zu errichten und den angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereich zu sanieren.

 

Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden mit 964.000 Euro angesetzt. Zur Finanzierung der Maßnahme erbittet der Sportverein einen städtischen Zuschuss zu gewähren. Weitere Zuwendungen vom Landessportbund, dem Landkreis Lüneburg und der Sparkassenstiftung sind eingeplant bzw. bereits genehmigt.

 

Nach Fertigstellung sollen die neu errichteten Bewegungsräume dem Verein zum einen als Sportstätte dienen, zum anderen aber auch der Wilhelm-Raabe-Schule und der Heiligengeistschule im Rahmen eines Ganztagschulangebotes für Schulsportzwecke zur Verfügung stehen.

 

Für das Bauvorhaben wurden im Haushalt der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2015 = 100.000 Euro; im Jahr 2016 = 150.000 Euro zzgl. 2 % Zinsen für 1 ½ Jahre (4.500 Euro) eingestellt. Der Baukostenzuschuss beläuft sich somit auf 254.500 Euro. Diese Gelder sollen dem VfL e.V. auf Antrag als Baukostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden.

 

Einen Teil des Baukostenzuschusses erhält die Hansestadt Lüneburg vom Landkreis im Rahmen der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG (Höchstbetrag 104.019 Euro) zurück. Der städtische Eigenanteil beläuft sich somit voraussichtlich auf rd. 146.000 Euro.

 

Weitere Gelder für die Finanzierung des Vorhabens erhält der VfL e.V. vom Landessportbund (100.000 Euro), dem Landkreis Lüneburg (200.000 Euro) sowie der Sparkassenstiftung (50.000 Euro), so dass die Finanzierung der Baukosten sichergestellt ist. Zudem wird durch den VfL e.V. ein Eigenanteil in Höhe von 360.000 Euro eingebracht. Die Gewährung eines städtischen Zuschusses erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip nur dann, wenn die Gelder von keiner anderen Stelle gedeckt werden.

 

Über die schulische Mitbenutzung und die Gewährung einer Investitionsförderung, ist zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem VfL e.V. ein Zuwendungs- und Nutzungsvertrag abzuschließen. In enger Abstimmung mit dem VfL e.V. wurde ein solcher Vertragsentwurf erstellt und liegt dieser Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)              50 €

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                        254.500 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja              X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:  I-Nr. 01-421-008              

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:              2015/2016

 

e)  mögliche Einnahmen: Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe

                                        von maximal 104.019 Euro


Anlage/n:

Nr. 1   Zuschussantrag VfL Lüneburg vom 15.10.2013

Nr. 2   Zuwendungs- und Nutzungsvertrag

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Nr. 1 - Antrag des VfL Lüneburg vom 15.10.2013 (463 KB)      
Anlage 2 2 Anlage Nr. 2 - Zuwendungs- und Nutzungsvertrag (2110 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Gewährung eines Baukostenzuschusses von bis zu 254.500 Euro an den VfL e.V. zur Errichtung von zwei Bewegungsräumen und Sanierung der angrenzenden Umkleide- und Sanitärbereiche Sültenweg 20 in Lüneburg. Die Zuschüsse werden entsprechend der Haushaltsveranschlagungen in den Jahren 2015 und 2016 ausgezahlt.

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse sowie die Nutzungsrechte für den Schulsport in Form eines Zuwendungs- und Nutzungsvertrag mit dem VfL e.V. festzulegen.