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Vorlage - VO/6191/15  

 
 
Betreff: Berufung der Gemeindewahlleitung anlässlich der Kommunalwahlen am 11.09.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hesebeck, Philipp
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Hesebeck, Philipp  30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verordnung über den Wahltag für die kommunalen allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2016 beschlossen und damit festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen und die allgemeinen Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten einheitlich am 11. September 2016 stattfinden, soweit sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) oder dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) nicht etwas anderes ergibt.

 

Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKWG obliegt die Wahlleitung kraft Gesetzes der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Nach § 9 Abs. 1 S. 2 NKWG ist Stellvertreterin oder Stellvertreter jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg kann gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG abweichend von § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKWG Beschäftigte der Stadt zur Wahlleitung und Stellvertretung berufen. Die Stabsstelle 03 (Nachhaltigkeits-, Wahl- und Stiftungsangelegenheiten) ist dem Dezernat III, unter der Leitung von Herrn Stadtrat Moßmann, unterstellt. Wie es sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, empfiehlt es sich, die Aufgabe und Verantwortung der Wahlvorbereitung der Ebene zuzuweisen, die die Verantwortung der Wahlorganisation trägt und die notwendigen administrativen Entscheidungen vorbereitet. Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter und Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl sowie für die Ortsratswahlen in Oedeme und Ochtmissen 2016 zu berufen.

 

Nach § 9 Abs. 5 NKWG haben die Wahlleitung sowie die Stellvertretung bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG für die Kommunalwahlen am 11.09.2016

 

1.              Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter und

 

2.              Herrn Städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum stellvertretenden Gemeindewahl-leiter

 

zu berufen.