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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (Buk) am 05.06.2015 wurde der Jahresabschluss 2014 behandelt. Die städtischen Beteiligungsvertreter sind für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Für das Geschäftsjahr 2014 sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3) beigefügt. Danach schließt der Jahresabschluss 2014 wie folgt ab:
Bilanzsumme 1.121.268,80 € Jahresfehlbetrag -95.316,16 € Überschussvortrag der Vorjahre 192,67 € Entnahmen aus Gewinnrücklagen 121.063,49 € Einstellungen in Gewinnrücklagen -25.940,00 € Bilanzverlust -101.161,58 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von -95.316,16 € auf das Geschäftsjahr 2015 vorzutragen und unter Berücksichtigung der Buchungen im Rahmen der Gewinnrücklage einen Betrag von 25.940,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Partnergesellschaft Frobenius Bürger & Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Hannover, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2014 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der testierte Bericht kann beim Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von -95.316,16 € auf das Geschäftsjahr 2015 vorzutragen, unter Berücksichtigung der Entnahmen aus Gewinnrücklagen 121.063,49 € einen Betrag von 25.940,00 € in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat sind für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
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