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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg hat sich als sog. federführendes Amt (Bereich Soziale Dienste) zusammen mit dem Stadtjugendring Lüneburg e.V. erfolgreich um eine Förderung durch das Bundesprogramm "Demokratie leben - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" beworben. Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen. Nähere Programminformationen finden Sie unter http://www.demokratie-leben.de. Über das Bundesprogramm ist angestrebt, Kinder und Jugendliche frühzeitig an Toleranz und Teilhabe als Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft heranzuführen, sie gegen extremistisches Gedankengut zu stärken und für ein vielfältiges, tolerantes und demokratisches Miteinander zu begeistern. Bei dem Förderprogramm erfolgt die Förderung für eine Dauer von fünf Jahren. Es sind nach der Aufnahme in das Bundesprogramm jährliche Förderanträge einzureichen, die die Programmumsetzung für diesen Zeitraum darlegen Das zuständige Bundesfamilienministerium der Familienministerin, Frau Manuela Schwesig, stärkt mit dem Programm die Zivilgesellschaft und schafft Kontinuität im Kampf gegen Rechtsextremismus Mit dem neuen Bundesprogramm "Demokratie leben - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" fördert das Bundesfamilienministerium das zivile Engagement für Demokratie und Vielfalt. Mit dem Programm, das am 01.01.2015 startete, werden Initiativen und Vereine langfristiger und nachhaltiger unterstützt als bisher. Ziele des Bundeprogramms sind: Aufbau von festen Strukturen vor Ort. Förderung von lokalen "Partnerschaften für Demokratie" zur Unterstützung der Menschen in den Kommunen, die sich gegen Demokratiefeindlichkeit engagieren. Demokratieförderung und gesellschaftliche Partizipation junger Menschen in ihrem gesellschaftlichen Umfeld. Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik als eigenem Politikansatz zur Berücksichtigung der Interessen und Belange junger Menschen bei Entscheidungen sowie durch Schaffung von Erfahrungs- und Gestaltungsräumen und –zeiten zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit.
Die Umsetzung des Bundesprogramms im Fördergebiet der Hansestadt Lüneburg sieht für 2015 zunächst den Aufbau der Programmstruktur, die Vorbereitung für eine Jugenddplattform und Aktionen vor: Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines lokalen bzw. regionalen Begleitausschusses, der neben Vertreterinnen und Vertretern aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der Begleitausschuss unterstützt die Ziele des Förderantrags zur lokalen Partnerschaft für Demokratie und die Umsetzung des lokalen Aktionsplans. Die „Partnerschaft für Demokratie“ ist partizipativ, paritätisch und Gemeinwesen orientiert aufgebaut. Der strukturelle Kern dieses lokalen bzw. regionalen Bündnisses wird durch ein federführendes Amt (Bereich Soziale Dienste), eine Koordinations- und Fachstelle (Stadtjugendring), einen Begleitausschuss und ein Jugendforum gebildet. Es wird ein Aktions- und Initiativfonds sowie ein Jugendfonds für Einzelmaßnahmen eingerichtet und damit die Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Das sog. federführende Amt ist insbesondere zuständig für die rechtsverbindliche Antragstellung der „Partnerschaft für Demokratie“ auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Programm, die rechtliche Verantwortung der Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“; für die ordnungsgemäße Mittelverwendung und die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte (u. a. die Auszahlung der Mittel für die Fonds) sowie die Organisation, Berufung bzw. Bereitstellung einer Koordinierungs- und Fachstelle und des Begleitausschusses. Weiterhin ist eine Koordinierungs- und Fachstelle einzurichten, die beim Stadtjugendring e.V. angesiedelt ist. Die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales und Bildung ist über die Schnittstellen Bereichsleitung und Partizipationsbeauftragten sicher gestellt. Kernaufgabe der Koordinierungs- und Fachstelle sind die fachlich-inhaltliche und administrativ-technische Beratung von (Programm-)Akteuren im Themenfeld, die Koordination der Arbeit des Begleitausschusses, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation. Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie“ wird ein Jugendforum eingerichtet bzw. aufgebaut. Das Jugendforum wird von Kindern und Jugendlichen selbst organisiert und geleitet. Dabei müssen – soweit vorhanden – unterschiedliche lokale Jugendszenen, die den zivilgesellschaftlichen Normen (Demokratie, Gewaltfreiheit, Respekt, Toleranz) verpflichtet sind, repräsentativ vertreten sein. Die Einbeziehung von Jugendlichen im Sinne des Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion als Leitprinzipien ist zu gewährleisten. Der Träger des Jugendforums verantwortet die Verwendung der bereitgestellten Mittel des Jugendfonds. Die Umsetzung des Bundesprogramms ist nur unter der Maßgabe möglich, dass sich die Kommune selbst mit 0,5 Stelle und in den Folgejahren zusätzlich mit Eigenmitteln für den Aktionsfonds einbringt. Konkret wird dies durch den Partizipationsbeauftragten gewährleistet sowie eines Teils dessen Haushaltsmitteln ab 2016. Mit dem Aktionsfonds werden Maßnahmen gefördert, die dem Strukturaufbau dienen. Die Weiterentwicklung des städtischen Partizipationskonzeptes ist wesentliches Element der Umsetzung des Bundesprogramms.
Aus dem Bundesprogramm fließen Zuwendungsmittel in Höhe von max. 55.000,00€ pro Förderjahr, max. 25.000,00€ pro Förderjahr für die externe Koordinierungs-/Fachstelle max. 20.000,00€ pro Förderjahr für den Aktions-/Initiativfond max. 5.000,00€ pro Förderjahr für die Jugendfonds max. 5.000,00€ pro Förderjahr für Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit Im Gesamtförderzeitraum 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 betragen die Gesamtkosten 305.000,00 €, wobei 275.000,00 € aus den Bundesmitteln „Demokratie leben!“ erwartet werden. Die Förderung ab 2016 ist von dem Einsatz von Eigenmitteln für den Aktions- und Jugendfonds abhängig und erfordert aus städtischen Mitteln oder über ansteigend je 5.000,00 € in 2016 und 2017 sowie jeweils 10.000,00 € in 2018 und 2019.
Der Begleitausschuss hat sich am 19.03.15 konstituiert und bereits die Weiterleitung der Fördermittel zur Einrichtung und Besetzung der Koordinierungs- und Fachstelle an den Stadtjugendring beschlossen, so dass mit der inhaltlichen Umsetzung begonnen werden kann. Grundlage bildet eine Kooperationsvereinbarung. Das Bundesprogramm ist im städtischen Haushalt dem Produkt Sozialpolitische Maßnahmen zugeordnet. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahme: 55.000,00 €
c) an Folgekosten: 2016 60.000,00 € 2017 60.000,00 € 2018 65.000,00 € 2019 65.000,00 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja (siehe e) ab 2016 zzgl. Eigenmittel für Partizipation e) mögliche Einnahmen: aus Bundesförderung im Produkt Sozialpolitische Maßnahmen 351701/35170104 2015 55.000,00 € 2016 55.000,00 € 2017 55.000,00 € 2018 55.000,00 € 2019 55.000,00 € Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die erfolgreiche Bewerbung zum Bundesprogram „Demokratie leben! - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit". Er unterstützt das vorgetragene Vorgehen zu dessen Umsetzung im Fördergebiet Hansestadt Lüneburg in Kooperation mit dem Stadtjugendring e.V..
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