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Vorlage - VO/6109/15  

 
 
Betreff: Integrierte Gesamtschule Lüneburg; Festlegung der Zügigkeit der gymnasialen Oberstufe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stockmann,Anne
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Scheunemann, Joachim
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
17.04.2015 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die IGS wird zum Schuljahresbeginn 2015/2016 in die gymnasiale Oberstufe-SEK II starten. Die Genehmigung der Landesschulbehörde liegt dazu vor.

 

Die Hansestadt als Schulträger war bei Beginn der IGS im Schulzentrum Kaltenmoor davon ausgegangen, dass es nach Genehmigung einer gym. Oberstufe zu einer dreizügigen Oberstufe kommt, da im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bei der IGS regelmäßig 2/5 der Schülerschaft (rd. 60 Schülerinnen und Schüler) mit gymnasialer Empfehlung aufgenommen werden.

 

Aktuell haben sich bereits 92 Schülerinnen und Schüler (SuS) für die Oberstufe angemeldet. Damit wird der Teiler einer Dreizügigkeit deutlich überschritten; dieser liegt bei 3 Klassen x 26 SuS = 78 SuS. Vgl. dazu auch Rderl. des MK vom 07.07.2011 (Runderlaß zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen) Daraus folgt, dass eine vierte 11. Klasse eingerichtet werden muss.

 

In diesen vier 11. Klassen könnten 104 SuS untergebracht werden, d.h. es besteht noch die Möglichkeit, dass die IGS weitere Schülerinnen und Schüler, die sich für die 11. Klasse angemeldet haben, aufnimmt.

 

Bis zum Anmeldestichtag haben sich 55 Schülerinnen und Schüler verschiedenster Schulen aus dem gemeinsamen Schulbezirk von Hansestadt und Landkreis Lüneburg bei der IGS angemeldet.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:   58,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kapazität der IGS Lüneburg für die gymnasiale Oberstufe wird gem. § 101 Abs.2 NSchulG auf eine Vierzügigkeit festgelegt.