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Sachverhalt:
Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hatte die Verwaltung zuletzt am 24.11.2014 über den aktuellen Sachstand zum Vorhaben „Sandabbau in Häcklingen“ vorgetragen (vgl. VO 5605/14-1). Sachstand war, dass Anfang November der Vorhabenträger aufgefordert worden war, ausführliche Unterlagen über die geplanten betrieblichen Abläufe zur Wiederaufnahme des Abbaus vorzulegen. Zudem sollte ein aktuelles, artenschutzfachliches Gutachten erarbeitet werden.
Im November wurden die Betriebsabläufe seitens des Vorhabenträgers zunächst schriftlich mitgeteilt. Im Januar wurde in einem Abstimmungsgespräch mit dem Vorhabenträger, einem für artenschutzfachliche Kartierungen geeigneten Planungsbüro und der Unteren Naturschutzbehörde das weitere Vorgehen zur Erstellung des artenschutzfachlichen Gutachten erörtert. Der Umfang der Erfassung wurde von der Naturschutzbehörde vorgegeben. Die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten werden von Februar an bis Anfang September erfasst. Mit dem Sandabbau kann der Vorhabenträger damit frühestens im Frühjahr 2016 beginnen.
Die Verwaltung trägt in der Sitzung am 26.02.2015 ergänzend vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000/31020 Produkt / Kostenträger: 122001/12200104 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen:
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