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Vorlage - VO/6046/15  

 
 
Betreff: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung im Zusammenhang für die Beschaffung und Installation einer DC-Schnellladesäule (Ladesäule für Elektro-Kfz) im Rahmen des niedersächsischen Schaufensters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rehbein, Dr. Karl-Heinz
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.01.2015 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg wird im Rahmen des Niedersächsischen Schaufensters Elektromobilität in der Zeit vom 30.31.05.2015 Gastgeber für die so genannte Sieben-Städte-Tour sein. Wesentliches Ziel dieser seitens der Niedersächsischen Landesregierung organisierten Städtetournee ist es, das Thema Elektromobilität für Endkunden sichtbar und erlebbar zu machen.

 

Als Baustein für den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur eröffnet das niedersächsische Wirtschaftsministerium den an der Sieben-Städte-Tour beteiligten Kommunen die Möglichkeit der finanziellen Förderung einer DC-Schnellladesäule (Multicharger mit CCS, Chademo und AC) mit mind. 20 kW, max. 50 kW. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der Investitionen. Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Ladesäule zu beschaffen und in der Parkschnecke am Bahnhof dauerhaft zu installieren. Ein entsprechender Förderantrag bei der NBank wurde – zunächst zur Fristwahrung - gestellt.

 

Es ist vorgesehen, das Ladesäulenreservierungssystem „Park-E“, das derzeit im Rahmen des Schaufensters Elektromobilität bereitgestellt wird, in die Ladesäule zu implementieren. Gesteuert wird dieses System über Smartphone und App. Dagegen wird die Umsetzung einer Bezahlfunktion für die jeweiligen Ladevorgänge nach gegenwärtigem Stand derzeit noch nicht erfolgen können, da weiterer Entwicklungsbedarf besteht. Grundsätzlich käme hier eine Abrechnung der Ladevorgänge über den Kassenautomaten des Parkhauses oder ein seitens der Stadt zu beauftragendes Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) infrage. Bis dahin muss der Strom – abgesehen von den anfallenden Parkgebühren – ohne Rechnungstellung abgegeben werden.

 

Für den Betrieb der Ladesäule fallen Folgekosten an. Diese lassen sich nach heutigem Kenntnisstand mit rund 1.500 €/Jahr für Wartung und abhängig von der Zahl der Ladevorgänge mit 500-1.000 €/Jahr für Strom beziffern, wobei hier zumindest teilweise eine Refinanzierung über die anfallenden Parkgebühren erfolgt.

 

Es ist von folgenden Auszahlungen auszugehen:

 

a) 30.000 € für eine DC-Schnellladesäule

b) 10.000 € für Hausanschluss, Breitbandanschluss, Herrichtung der Fläche, usw.

 

Erwartete Einzahlungen:

30.000 € (Der genannte Betrag entspricht einer effektiven Förderquote von 75 % der Ausgaben durch die NBank, da nur investive Anteile gefördert werden können.).

 

Danach verbleibt ein voraussichtlicher städtischer Eigenanteil in Höhe von 10.000 €. Es ist vorgesehen, diesen Eigenanteil jedenfalls teilweise durch entsprechende Förderanträge bei der Sparkassenstiftung – Förderfonds Nachhaltigkeit – und dem Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg, Sparte Klimaschutz, zu refinanzieren. Nach einem ersten Gespräch mit der Geschäftsführung der Sparkassenstiftung bestehen nach den Fördervoraussetzungen der Sparkassenstiftung – Förderfonds Nachhaltigkeit – Aussichten auf eine Förderung. Ein Antrag wird durch die Verwaltung umgehend gestellt. Gleiches gilt für eine Förderung aus dem Strukturentwicklungsfonds des Landkreises Lüneburg, wobei hier nur eine Förderung von max. 50 % des verbleibenden städtischen Eigenanteils in Betracht kommt (Beispiel: Förderung Sparkassenstiftung in Höhe von 5.000,- €, Förderung Strukturentwicklungsfonds Landkreis in Höhe von 2.500,- € sowie verbleibender Eigenanteil Hansestadt Lüneburg in Höhe von 2.500,- €).

 

Da entsprechende Haushaltsansätze nicht ausgewiesen sind, erfordert die Beschaffung und Installation der DC-Schnellladesäule die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln.

 

Als Deckungsvorschlag für den angenommenen verbleibenden städtischen Eigenanteil von 2.500 € stehen Einsparungen bei der Neugestaltung der Parkanlage Schifferwall (Invest.Nr. 01-511-002) als Deckungsvorschlag zur Verfügung. Abhängig von der Realisierbarkeit der oben genannten Bezuschussung kann die Deckung bis zu einer Höhe von maximal 10.000 € zur Verfügung gestellt werden (vorbehaltlich der Förderung durch Sparkassenstiftung und Landkreis Lüneburg).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              40.000 €

c)  an Folgekosten:                            2.500 €

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja              X

              Nein                                                       

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              03401

              Produkt / Kostenträger:              11102830

              Haushaltsjahr:                            2015

 

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              81702

              Produkt / Kostenträger:              54600102

              Haushaltsjahr:                            2015

 

 

e) mögliche Einnahmen:                            37.500


 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bereitstellung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 40.000 € für die Beschaffung und Installation der DC-Schnellladesäule wird zugestimmt.