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Sachverhalt: Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) hat im Auftrag der vertretenen Unternehmer des Taxengewerbes am 20.10.2014 beantragt, Inhalte der bestehenden Taxenverordnung innerhalb des Stadtgebietes und auch im Landkreis Lüneburg zu ändern (Anlage 1).
Der GVN beantragt aktuell mit Antrag vom 20.10.2014 die Erhöhung der Beförderungsentgelte aufgrund folgender neuer Berechnungsparameter:
a) Senkung der im Grundbetrag enthaltenen Wegstrecken von derzeit 55,56 m auf 45,45 m und Senkung der im Grundbetrag enthaltenen Wartezeiten von derzeit 18 Sekunden auf 14,40 Sekunden, b) Senkung der Wegstrecken der Fahrleistung bei Fahrten bis zu 4 km von derzeit 55,56 m auf 45,45 m gefahrene Wegstrecke. Somit erhöht sich der km-Preis von 1,80 € auf 2,20 €. Bei über 4 km soll die Wegstrecke der Fahrleistung von derzeit 62,50 m auf 50,00 m gefahrene Wegstrecke gesenkt werden. Somit erhöht sich der km-Preis von 1,60 € auf 2,00 €, c) Senkung der Wartezeiten, die durch den Fahrauftrag begründet sind, von derzeit 18 Sekunden auf 14,40 Sekunden, somit erhöht sich der Betrag einer vollen Stunde von derzeit 20,00 € auf 25,00 €.
Das Entgelt für die jeweilige Fahrleistung sowie für Wartezeiten bleiben mit 0,10 € je Leistungseinheit unverändert.
Der Antrag des GVN wird mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 € ab dem 01.01.2015 begründet. Zusätzlich kämen Arbeitgeberanteile von 25 – 30% und gesetzliche Zuschläge hinzu. Derzeit würden Entgelte von 5,50 € bis 6,50 € inklusiv aller Zuschläge brutto an das Fahrpersonal gezahlt.
Zur weiteren Begründung des GVN wird auf dessen Antrag verwiesen.
Ein Vergleich der Beförderungsentgelte mit anderen niedersächsischen Kommunen ist nur eingeschränkt möglich, weil mittlerweile fast jede Taxenverordnung individuelle Regelungen enthält, die nur einige oder gar alle anderen Verordnungen nicht enthalten. So erheben z. B. andere Kommunen Zuschläge für Nacht- oder Wochenendfahrten, die es in Lüneburg nicht gibt. Die Verwaltung hat trotz der Unterschiede die Beförderungsentgelte mit anderen (niedersächsischen) Kommunen verglichen, indem angenommene Fahrten über Strecken von zwei, fünf und zehn Kilometern Länge (ohne Wartezeiten) sowie Zuschläge für bargeldlosen Zahlungsverkehr und Großraumtaxis gegenübergestellt wurden. Die Gegenüberstellung befindet sich in der Anlage 2 zu dieser Vorlage.
Im Ergebnis bleibt zunächst festzustellen, dass in Lüneburg die aktuellen und auch die beantragten Beförderungsentgelte niedersachsenweit im Durchschnitt liegen. Es ist anzunehmen, dass dies an der allgemeinen Erhöhung der Beförderungsentgelte der Kommunen, durch die Einführung des Mindestlohnes liegt.
Ausgehend von der Angabe im GVN-Antrag, nach der derzeitig Entgelte von 5,50 € - 6,50 € inklusiv aller Zuschläge brutto an das angestellte Fahrpersonal gezahlt werden, bedeutet die Festsetzung des Mindestlohnes bei einem Lohn von bisher 6,50 € eine Steigerung von 30,77 % und ausgehend von 5,50 € Stundenlohn eine Steigerung um 54,55 %.
Beantragt werden für Lüneburg Erhöhungen, die bei den typisierten Fahrtstecken (s. Anlage 2) zu einer Erhöhung der Fahrpreise um 12,3 % (bei 2 km), um 17,1 % (bei 5 km) sowie um 20,3 % (bei 10 km) führen werden. Die Fahrpreiserhöhung liegt somit deutlich unter der nominellen Lohnsteigerung sowie auch unter den gutachterlich ermittelten Werten.
Letztlich wird dem aktuellen politischen Willen und gesetzgeberischen Vorgaben nach Festlegung eines Mindestlohnes für diese Branche mit diesem Vorschlag Rechnung getragen.
Die Verwaltung hat die formell erforderlichen Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer, des Eichamtes sowie des Landkreises Lüneburg zur Änderung der Taxenverordnungen innerhalb des Stadtgebietes und auch im Landkreis Lüneburg schriftlich eingeholt. Insoweit ergaben sich keine Einwände gegen die vom GVN beantragte Tariferhöhung.
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHK) beschreibt, dass nach Einführung des Mindestlohnes für die Branche eine weitere Kostenangleichung erforderlich sei. Zum Zeitpunkt der vorausgegangenen Anpassung der Tarife im Juli 2014 hätten diese Kostensteigerungen noch nicht berücksichtigt werden können. Die Kosten für Treibstoff hingegen seien rückläufig und fänden daher keine Berücksichtigung. Die IHK hält die Erhöhung für angemessen und befürwortet die Tarifänderung.
Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) hat aus eichamtlicher Sicht keine Bedenken zur Umsetzung der beantragten Tarifänderung erhoben.
Der Landkreis Lüneburg hat für das Tarifgebiet des Landkreises ebenfalls keine Bedenken gegen die Erhöhung geäußert
Der Antrag des GVN wurde in Lüneburg mit Datum vom 20.10.2014 gestellt. In den Nachbarkreisen Uelzen und Celle erfolgte eine Antragstellung bereits am 20.08.2014 bzw. mit Datum vom 24.09.2014. Der in der Anlage 2 enthaltene Vergleich zeigt, dass die benachbarten Landkreise Harburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und der Heidekreis die Tarife bereits angepasst haben. Aufgrund des früheren Antragstermins in den Nachbarkommunen konnte mancherorts die Tarifsteigerung bereits umgesetzt werden. Um hier nicht zu regionalen Verwerfungen beizutragen und die Funktion des Taxengewerbes weiterhin zu gewährleisten wird nunmehr auch für den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg die Tariferhöhung zur Entscheidung vorgeschlagen.
Hinweis: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat auch über die Änderung der Taxentarife im Landkreis Lüneburg zu entscheiden. Mit der kommunalen Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg vom 10. Februar 2006 wurden die Zuständigkeiten des Landkreises Lüneburg nach dem Personenbeförderungsgesetz auf die Stadt Lüneburg übertragen (s. VO/1816/06). Gleichzeitig wurde auch die Befugnis, nach dem Personenbeförderungsgesetz Verordnungen zu erlassen, auf die Stadt Lüneburg übertragen. Der Landkreis Lüneburg wird zur beabsichtigten Änderung der Taxenverordnung für den Landkreis Lüneburg schriftlich angehört.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Es entstehen weder Einnahmen noch Ausgaben auf Seiten der Hansestadt Lüneburg
Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Antrag GVN auf Erhöhung des Taxentarifes vom 20.10.2014 Anlage 2 Änderung der Taxentarifordnung - Vergleich der Taxentarife mit anderen Städten und Landkreisen Anlage 3 10. Änderungsverordnung zur Taxenverordnung Hansestadt Lüneburg Anlage 4 8. Änderungsverordnung zur Taxenverordnung Landkreis Lüneburg
Beschlussvorschlag:
1. Die als Anlage beigefügte 10. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte 8. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) wird beschlossen.
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