Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO) am 01.04.2013 wurde in § 37 StVO die Regelung eingeführt, dass Radfahrer zukünftig die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben, wenn nicht bereits gesonderte Radfahrersignale angebracht sind. Für die Anpassung der Lichtsignalanlagen an diese Anforderung wurde den Kommunen bis 31.12.2016 Zeit gegeben. Bis dahin müssen Rad Fahrende an Knoten mit getrennten Radfahrer- und Fußgängerfurten, wo diese Anpassungen noch nicht vorgenommen wurden, weiterhin die gemeinsamen Signale für Radfahrer und Fußgänger beachten.
Die Verwaltung hat daraufhin ein Kataster der innerstädtischen und in der Baulast der Stadt befindlichen Lichtsignalanlagen erstellt und Maßnahmen zur Änderung der dortigen Signalisierungen erarbeitet, die teilweise schon umgesetzt wurden bzw. im größeren Umfang in diesem Jahr angeschoben wurden.
Anhand der beiden für den Radverkehr wichtigsten Signalanlagen auf dem Weg von der Innenstadt zum Bahnhof, an der Scholze- und an der Scharff-Kreuzung, wird in der Sitzung von der Firma Siemens anhand einer Simulation aufgezeigt, wie die neuen Anforderungen der StVO in die Programmierung der Ampelphasen einfließen und wie dort zukünftig die Signalisierung des Radverkehrs erfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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