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Vorlage - VO/5967/14  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 158 "Lübecker Straße"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.01.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Auf der Fläche der ehemaligen Schlieffen-Kaserne entwickelt sich das Hanseviertel. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wurde eine Verdichtung des zentralen Bereichs ermöglicht und dort Mischgebiete festgesetzt.

 

Zur Sicherung der Nahversorgung soll ein Lebensmittelvollsortimenter angesiedelt werden. Ein Lebensmittelmarkt mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche ist als großflächiger Einzelhandel nur in einem Kern- oder Sondergebiet zulässig.

Zur Realisierung des Vorhabens soll daher die planungsrechtliche Ausweisung eines Kerngebiets erfolgen.

 

Darüber hinaus sollen auch die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, der Baugrenzen sowie zur Geschossigkeit überprüft und angepasst werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 158 umfasst eine Fläche, die bisher innerhalb des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ 1. Änderung liegt sowie einen schmalen Grundstücksstreifen, der südlich angrenzt.

Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 7.800 m².

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

Im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Voraussetzung für ein Verfahren gemäß 13a BauGB ist, dass bei Anwendung des Bebauungsplans die versiegelte Fläche unter 2 ha bleibt. Dies ist gegeben, da die Gesamtfläche des Bebauungsplans unter 2 ha bleibt.

Weiterhin darf durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet werden, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das Vorhaben fällt nicht unter eine Prüfpflicht nach dem UVPG.

Gemäß der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) ist gemäß Ziffer 13 beim Bau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes jedoch eine allgemeine Vorprüfpflicht des Einzelfalls erforderlich. Diese Vorprüfung wird daher bis zur frühzeitigen Beteiligung erarbeitet. Bei einem positiven Ergebnis wird auf eine Umweltprüfung verzichtet. Bei einem negativen Ergebnis würde dann im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt.

Das Ergebnis der Vorprüfung wird mit ausgelegt.

 

Nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung ist davon auszugehen, dass ein Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann, da die Fläche die überplant wird, bereits eine innerstädtische, anthropogen überformte Fläche ist, die bereits als Baugebiet ausgewiesen ist.

 

Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme für die Planungskosten geschlossen. Über den städtebaulichen Vertrag ist in einer gesonderten Vorlage zu beschließen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage beschriebenen Geltungsbereich zu fassen.

 

Außerdem wird über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja, durch städtebaulichen Vertrag

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (245 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_Bauleitplanverfahren (16 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für einen Bereich südlich der Lübecker Straße, westlich der Horst-Nickel-Straße, nördlich der Parkplatzfläche des Behördenzentrums Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 158 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 158 bekommt die Bezeichnung „Lübecker Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel der Planung ist es, die Fläche als Kerngebiet vorzubereiten.

 

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.