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Sachverhalt: Der zum Haushaltsjahr 2015 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt. Der Entwurf 2015 enthält auch das Rechnungsergebnis 2013 und erlaubt damit einen Vergleich mit den Ist-Daten des Vorvorjahres.
Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 25 Teilhaushalte, von denen 5 Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zugeordnet sind. Innerhalb des Fachbereichs bildet der Teilhaushalt 53000 das Aufgabenfeld des Bereichs Bildung ab. Mit Ausnahme des Produktes 421001 Förderung des Sports werden alle Produkte durch den Schulausschuss beraten.
Der Teilhaushalt Bildung 53000 umfasst folgende Produkte:
Produkt 211001Grundschulen Produkt 216001Oberschulen Produkt 217001Gymnasien Produkt 218001Gesamtschulen Produkt 221001Förderschulen Produkt 243001Sonstige schulische Aufgaben Produkt 244001Kreisschulbaukasse
In der Sitzung werden zur laufenden Entwicklung dieser Produkte nähere Erläuterungen gegeben.
Die von der Hansestadt den Schulen innerhalb des Ergebnishaushaltes zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an der jeweiligen Schule. Es werden im Rahmen eigener Budgetverantwortung der Schulen Pauschalmittel für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221), die Beschaffung von Lehr- und Lernmittel (4271) und die Geschäftsaufwendungen (4431)
vom Schulträger bereit gestellt. Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen entschieden.
Dazu hatte die Hansestadt bereits im Jahre 2007 beschlossen, die Pauschalen für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens um 5 % und ab 2008 jährlich um 2 % bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen.
Diese Entscheidung erbrachte eine wirksame Sicherung der Unterrichtssituation in den städtischen Schulen und genießt hohe Akzeptanz bei den Lehrkräften und Eltern.
Die Schulverwaltung benötigt zudem für den laufenden Betrieb die Haushaltsmittel für Schwimmunterricht, Schülertransport zu den verschiedenen Sporthallen, dem Freibad und dem Hallenbad, für Kochunterricht, für das Projekt „Moonlightsport“ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.
Das sind die Mittel für die Bezuschussung der Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern (z.B. ÜMI) und der Unterstützung der pädagogischen Angebote in Ganztagsschulen. Die Ganztagsschulen werden durch die Erlasslage seit dem 01.08.2014 vom Land Niedersachsen in weit stärkerer Weise gefördert als bisher. Allerdings gibt es noch keine stabilen Erfahrungen, wie sich diese Veränderungen konkret für die einzelnen Schulen auswirken. Gleichwohl wird hierdurch eine erkennbare Entlastung der städtischen Mittel für den pädagogischen Bereich der Ganztagsschulen erwartet. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, den Ansatz der „sonstigen Zuschüsse“ von 400.000,- € auf 300.000,- € für das HHJ 2015 abzusenken.
Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei der Bildungsfonds „Schule“, der den Ausbau städtischer Schulen zu Ganztagsschulen (GTS) in den kommenden Jahren nachdrücklich fördern soll. Auch hierzu wird in der Sitzung vorgetragen und ein erster Überblick für die Mitglieder des Schulausschusses gegeben.
Die amtliche Schülerstatistik 2014/2015 ist als Anlage beigefügt.
Die Ratsmitglieder werden gebeten, zur Sitzung den Haushaltsplan-Entwurf mitzubringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 58,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2015 für den Teilhaushalt 53000 O a) wie vorgelegt O b) mit folgenden Änderungen zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfiehlt, dass auch im Haushaltsjahr 2015 eine Anhebung der Pauschalen um 2 % erfolgt.
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