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Vorlage - VO/5918/14  

 
 
Betreff: Kindertagesstättenvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.11.2014 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Seit den 90er Jahren hat der Landkreis Lüneburg mit seinen Mitgliedsgemeinden eine Vereinbarung zum Betrieb von Kindertagesstätten getroffen.

Diese Vereinbarung war nötig, da der Landkreis selbst keine Kindertagesstätten unterhält, rechtlich aber als Jugendhilfeträger verpflichtet ist, ein ausreichendes Angebot zu unterhalten. Diese Verpflichtung wurde durch die Vereinbarung auf die Mitgliedsgemeinden übertragen. Gleichzeitig wurde durch diese Vereinbarung auch die Betriebskostenerstattung des Landkreises an die Gemeinden geregelt.

 

Eine solche Vereinbarung erschien für die Hansestadt Lüneburg nicht notwendig, da die Hansestadt Lüneburg selbst Jugendhilfeträger ist und auch selbst Kindertagesstätten unterhält. Der Rechtsanspruch richtet sich damit direkt an die Hansestadt Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg wäre dabei nicht beteiligt.

Zur Betriebskostenerstattung wurde bisher in § 3 Abs. 2 des Lüneburg-Vertrags geregelt, dass für die Betriebskosten der Kindertagesstätten im Gebiet der Hansestadt Lüneburg jeweils die Regelungen gelten sollten, die auch für die übrigen Gemeinden des Landkreises Anwendung finden, so dass eine gesonderte Vereinbarung unterbleiben konnte.

 

Anlässlich der Überarbeitung dieser Vereinbarung kam die Diskussion auf, ob nicht im Interesse einer einheitlichen Verwaltungshandhabung auch eine Regelung zur Erstattung der sogenannten 0-Zahler-Fälle in gleicher Weise wie bei den übrigen kreisangehörigen Gemeinden erfolgen solle. Das heißt, dass für die Kinder, deren Kita-Beiträge durch die Gebührenstaffelung der Kita-Satzung auf 0,- € festgelegt wird, der Landkreis einen Pauschalbetrag in gleicher Weise wie an die übrigen Gemeinden erstattet.

Dieser Pauschalbetrag richtet sich nach der Betreuungsform des Kindes (Regelgruppe halbtags z.B. 1.200,- €/jährlich, Krippe ganztags z.B. 2.600,- €/jährlich).

 

Dazu konnte sich nun mit dem Landkreis darauf verständigt werden, dass die Hansestadt Lüneburg nun ebenfalls dieser Vereinbarung beitritt, um das Prinzip der Gleichbehandlung mit allen Gemeinden sicherzustellen. Hier wird neben den weiterhin zu erstattenden Kosten durch den Lüneburg-Vertrag mit jährlichen Mehreinahmen in Höhe von gut 550.000,- € gerechnet.

 

Im Rahmen der Verhandlungen zum Beitritt der Hansestadt Lüneburg zu dieser Vereinbarung, ist außerdem die bisherige Berechnungsgrundlage der Vereinbarung als überarbeitungsbedürftig erkannt worden. Aus diesem Grund ist die ebenfalls als Anlage beigefügte Protokollnotiz erstellt worden, die ebenfalls Bestandteil der zu schließenden Vereinbarung ist.

Bei Fertigung dieser Beschlussvorlage war die Protokollnotiz noch nicht vom Landrat, Herrn Nahrstedt unterschrieben. Um aber den zeitlichen Rahmen für die Einladung des JHA einhalten zu können, wird diese Protokollnotiz noch als Entwurf zugesandt. Vielleicht kann in der Sitzung selbst schon mitgeteilt werden, dass der Entwurf nun gültig ist.

 

Soweit in besonderes gelagerten Einzelfällen trotz der pauschalen Erstattung der „Ausfälle“ bei Geringverdienern noch eine Übernahme von Kita-Kosten nach § 90 Abs. 3 SGB 8/KJHG erfolgt (insb. Bei Kindern die in auswärtigen Kitas betreut werden) soll hier auch künftig eine Abrechnung im Rahmen des Finanzvertrages erfolgen.

 

Nähere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf mündlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:              550.000,- €/jährlich

Anlage/n:

Anlage/n:

Vereinbarung und Protokollnotiz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Entwurf Stand 01.04.2014 (106 KB)      
Anlage 2 2 Protokollnotiz Entwurf 22.09.2014 (41 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung der Kindertagesstättenvereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg beizutreten.