Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die verlässliche Grundschule Häcklingen liegt im Süden der Hansestadt im Stadtteil Häcklingen. Im Schuljahr 2014/2015 werden zurzeit 246 Schülerinnen und Schülern in 12 Klassen unterrichtet.
Der Schulbezirk der Schule erstreckt sich über die Ortschaften Häcklingen und Rettmer.
Aufgrund der stetig gestiegenen Einwohnerzahlen Häcklingen und Rettmer im Einzugsgebiet der Grundschule Häcklingen und einer insgesamt stabilen Schülerzahlentwicklung in der Hansestadt Lüneburg bis 2020/2021, wird die Grundschule Häcklingen auch in den kommenden Jahren mit einer verstärkten Anmeldung von Schülerinnen und Schülern rechnen können.
Derzeit unterrichten 36 Lehrerinnen und Lehrer die 246 Schülerinnen und Schüler an der Grundschule.
Die Übermittagsbetreuung (ÜMI) vom Träger PädIn bietet eine kostenpflichtige, zeitlich gestaffelte nachmittägliche Betreuung bis 16.30 Uhr an. Diese wird sehr gut angenommen, da im Einzugsgebiet viele Familien mit berufstätigen Eltern leben, die auf die Nachmittagsbetreuung angewiesen sind. Gegenwärtig kann die ÜMI die Nachfrage für die Betreuung am Nachmittag kaum decken.
Dies spiegelt auch die im September 2013 erfolgte Elternbefragung zur Einführung einer Ganztagsschule wider. 70 % der Gesamtelternschaft haben die Einführung der Ganztagsschule befürwortet.
Das Ganztagsangebot wird voraussichtlich von durchschnittlich 60 bis 100 Teilnehmern pro Wochentag in Anspruch genommen werden.
Aufgrund des ermittelten Bedarfs zur Einführung einer offenen Ganztagsschule für die Grundschule Häcklingen, wird die Errichtung eines Ganztagsangebotes im Rahmen der Bildungsoffensive für Niedersachsen, geregelt durch Erlass des MK vom 01.08.2014 „Die Arbeit in der Ganztagsschule“, beantragt.
Geplant ist, den Ganztagsschulbetrieb zum Schuljahr 2015/2016 in allen vier Jahrgängen aufzunehmen. Die Angebote der offenen Ganztagsschule sollen an drei Wochentagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) jeweils bis 15.00 Uhr stattfinden. Die Teilnahme ist freiwillig, bei Anmeldung verpflichtet aber die Teilnahme eines Angebotes für die Dauer eines Schulhalbjahres.
Für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler nach 15.00 Uhr kann weiterhin das kostenpflichtige Betreuungsangebot durch den Träger PädIn e.V. (bis 16.30 Uhr plus Ferienbetreuung) in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot ergänzt das Angebot der offenen Ganztagsschule.
Gemäß RdErl. d. MK vom 01.08.2014 unter Punkt 10.1 Errichtung einer Ganztagsschule sind Anträge zum jeweiligen Schuljahresbeginn bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) bis spätestens zum 1. Dezember des Vorjahres zu stellen.
Die Antragsfrist zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule bei der Grundschule Häcklingen für das Schuljahr 2015/2016 endet somit am 01.12.2014. Ein Antrag zur Fristwahrung soll der NLSchB vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsausschusses eingereicht werden.
Dieser Vorlage sind der Antrag zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule (Anlage 1) und der Entwurf des Pädagogischen Konzeptes (Anlage 2) beigefügt.
Der Schulvorstand der Grundschule Häcklingen wird sich abschließend am 10.11.2014 mit die Einführung der offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2015/2016 befassen. Zum Ergebnis und zu den Planungen des offenen Ganztages wird die Schulleiterin, Frau Hinzmann, in der Sitzung berichten.
Von den 18 Schulen in Trägerschaft der Hansestadt sind in fast allen Schulformen (mit Ausnahme der Förderschule Johannes-Rabeler-Schule) Ganztagsschulen vertreten.
Bei den städtischen Grundschulen werden die Anne-Frank-Schule, die Grundschule Im Roten Felde, die St. Ursula-Schule sowie die Igelschule als Ganztagsschulen geführt.
Auf Basis des pädagogischen Konzeptentwurfes (mit Stand August 2014) und den Grundbedingungen für Ganztagsschulen (z.Bsp. das Angebot einer Mensa / Räumlichkeiten für die Einnahme des Mittagessens) wurde seitens der Schulverwaltung (B 53) im Rahmen eines geführten Abstimmungsgesprächs mit Frau Hinzmann (Schulleiterin der Grundschule) am 28.08.2014 ein Raumprogramm (mit Stand vom 28.08.2014) entwickelt, das dieser Vorlage als (Anlage 3) beigefügt ist.
Dabei wird von einer grundsätzlichen Dreizügigkeit der Grundschule mit 12 Allgemeinen Unterrichtsräumen ausgegangen.
Aufgrund der in der Vergangenheit immer wieder erfolgten Erweiterung der Grundschule Häcklingen, hält sich der benötigte Raumbedarf zur Umsetzung der Grundschule als offene Ganztagschule in Grenzen.
Dennoch ist aus den beigefügten Entwürfen zum pädagogischen Konzept und zum Raumprogramm erkennbar, dass es unabdingbar ist, für ein funktionierendes Ganztagsangebot der Grundschule die notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen durchzuführen.
Für die Erweiterung des Schulgebäudes sind vom Fachbereich Gebäudewirtschaft verschiedene Bauvarianten geprüft worden, da die vorhandenen Freiflächen auf dem Grundstück nur geringe Möglichkeiten bieten, die erforderlichen An- bzw. Umbauten durchzuführen.
So wird im Ergebnis seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Fläche zwischen der Alten Schule und dem Einfamilienhausgrundstück für die notwendigen Erweiterungen zu verwenden. Dazu werden auch angrenzende ältere Gebäudeteile abgerissen.
Dieses Vorgehen bietet die Chance, die Raumsituation in Teilen neu zu ordnen und die erforderlichen Räume für die Mensa und andere Nutzungen entstehen zu lassen.
Ein wesentliches Element der Ganztagsschule stellt die Mittagsverpflegung in einem geeigneten Mensaraum dar. Hierfür ist ebenso wie für die zu errichtende Ausgabeküche die beschriebene Fläche gut geeignet.
Der ursprüngliche Vorschlag der Schule, die Mensa in vorhandenen Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) auszubauen, und diese AUR dann auf der freien Fläche neu zu errichten, konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden.
Eine Prüfung durch die Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass für diese Lösung rd. 375.000,- € mehr aufzuwenden wären.
Der Verwaltungsvorschlag hat zudem den Vorteil, dass der Unterrichtsbetrieb durch die Erweiterungsbauten erheblich geringer beeinträchtigt wird.
Die geplanten Erweiterungsbauten zum Ausbau der GS Häcklingen zur offenen Ganztagsschule können bei zügigem Planungsverlauf noch Ende 2015 starten und in 2017 abgeschlossen sein.
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Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Kann wegen noch nicht vorliegender Kostenschätzungen beziffert werden c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja sh. Haushaltsplanentwurf 2015 mit 1.8 Mio EUR Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e)mögliche Einnahmen: die Mitfinanzierungsanteile aus der Kreisschulbaukasse können noch nicht beziffert werden, da die Gesamtkosten noch nicht feststehen
Anlage/n:
1.) Antrag zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule 2.) Entwurf des Pädagogisches Konzeptes der Ganztagsschule Häcklingen 3.) Raumprogramm für die Ganztagsschule
Beschlussvorschlag:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung der offenen Ganztagschule für die Grundschule Häcklingen ab dem Schuljahr 2015/16 bei der NLSchB zu beantragen. 2.) Das Raumprogramm für die dreizügige Ganztagsschule Häcklingen wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses entsprechend der vorgestellten Planung in den Jahren 2015 ff. umzusetzen. 3.) Die Verwaltung wird ferner beauftragt, einen Antrag auf Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse beim Landkreis Lüneburg und zur Benehmensherstellung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu stellen.
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