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Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg ist mit 6,25% an der Lüneburger Heide GmbH beteiligt und zahlt gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages vom 27.03.2014 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 €, welcher dem Anteil am Stammkapital und der Höhe des Mindestzuschusses entspricht.
Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Heide GmbH kann die Hansestadt Lüneburg als Gesellschafterin mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren jeweils zum
Die Lüneburger Heide GmbH wurde aufgrund der Empfehlungen des Masterplanes, welcher 2006 vom Europäischen Tourismusinstitut (ETI) vorgelegt wurde, gegründet. Der Masterplan beschreibt Strategien zur positiven Tourismusentwicklung in der Region. Laut der aktuellen Evaluation des ETI sind bereits zahlreiche Strategien des Masterplanes überwiegend von der Lüneburger Heide GmbH umgesetzt worden. Dies ist ein Grund für die überdurchschnittlich gute Entwicklung der Übernachtungszahlen in der Lüneburger Heide.
Im Interesse einer Fortführung der positiven Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, keinen Gebrauch von dem vertraglich vereinbarten Kündigungsrecht zu machen und die Zusammenarbeit mit der Lüneburger Heide GmbH fortzuschreiben. Dies entspricht dem Vorgehen der übrigen Gesellschafter.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ab 2015 jährlich 50.000,00 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 57300202 Haushaltsjahr: 2015
e) mögliche Einnahmen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht mit Wirkung zum 31.12.2017 keinen Gebrauch machen und die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft fortsetzen.
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