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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH am 10.09.2014 wurde u.a. der Jahresabschluss 2013 behandelt.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2013 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2013 wie folgt ab:
Bilanzsumme 98.136.195,77 € Jahresüberschuss 4.709.524,02 € Vortrag der Vorjahre 0,00 € Bilanzgewinn 4.709.524,02 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates vorgeschlagen, den Jahresüberschuss handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich von dem Jahresüberschuss 496.000,00 € einer freien Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr. 3 AO und 4.213.524,02 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen. Des Weiteren empfiehlt der Aufsichtsrat dem Geschäftsführer, Herrn Dr. Michael Moormann, für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten
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