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Sachverhalt:
Die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau) hat am 27.08.2014 vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien die Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der LüWoBau und der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH (LüWoBau Verwaltung) beschlossen.
Der Vertrag wurde seinerzeit aus Gründen mangelnder Liquidität der Tochtergesellschaft geschlossen. Mittlerweile hat sich die Ertrags- bzw. die Liquiditätslage der LüWoBau Verwaltung stabilisiert und es werden positive Jahresergebnisse für 2014 und in den Folgejahren prognostiziert. Diese werden jedoch zwangsweise als Jahresüberschüsse an die Mutter abgeführt, weshalb die LüWoBau Verwaltung tatsächlich keine Rücklagen bilden bzw. die Liquidität nicht für Investitionen nutzen kann. Die Steuerbelastung durch die Gewinne ist bei beiden Gesellschaften gleich.
Die ursprünglichen Vorteile des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sind somit nicht mehr gegeben, so dass der Vertrag zu beenden ist. Die Beendigung des Vertrages und die steuerlichen Auswirkungen wurden vorab mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Aufhebung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Lüneburger Wohnungsbau GmbH und der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt.
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