Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Um zu mehr
Wirtschaftlichkeit, Effektivität, Kostenbewusstsein und Synergien zu kommen, besteht
die Absicht, eine Neustrukturierung der städtischen Gesellschaften, des
Klinikums und der Verwaltung umzusetzen. Hierzu gehören die Gründung und der
Neuzuschnitt städtischer Gesellschaften, die mögliche Beteiligung von
Privatfirmen an Gesellschaften und die Neuorganisation der Verwaltung. Vor dem
Hintergrund von Millionendefiziten im städtischen Haushalt ist dieses ein Gebot
der Stunde. Hierzu soll untersucht werden, ob städtische Gesellschaften Aufgaben
der Verwaltung mit übernehmen können. Außerdem soll eine neue städtische GmbH
für das Klinikum gegründet werden. Durch Fusionen soll die Zahl der
Fachbereiche in der Verwaltung von 9 auf 6 gesenkt werden. Die
Gebäudewirtschaft sollte in Form eines Eigenbetriebes geführt werden. Im Einzelnen
kann hierzu Folgendes ausgeführt werden: Abfall- und
Abwasserbeseitigung Die
Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) sollte künftig als “Lüne-Service GmbH”
um die Aufgaben des Bauhofes und des Grünflächenamtes der Stadt erweitert
werden. Hier könnte in Teilbereichen auch eine Beteiligung von Privatbetrieben
in Aussicht genommen werden. Der AGL wird darüber hinaus der Aufgabenbereich
Kommunikation angegliedert (s. auch Vorlagen zu TOP 8.2 und 8.3). Gleiches wird
bereits in der Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (GfA) erwogen, die die
Stadt gemeinsam mit dem Landkreis betreibt. Sie könnte um eine Dienstleistungs-
und Logistik GmbH erweitert werden, die sich auch an Ausschreibungen in der
Abfallwirtschaft beteiligen könnte. Gebäudewirtschaft
der Stadt Lüneburg Das ehemalige
Hochbauamt sollte als Eigenbetrieb ausgelagert werden und mit der Lüneburger
Wohnungsbau GmbH kooperieren, an der die Stadt die Mehrheit hält. Klinikum Das Klinikum
sollte in eine GmbH umgewandelt werden. Als 100 %ige Tochter der Stadt
sollte im Kernbereich keine Privatisierung angestrebt werden. Für die
Service-Bereiche wie Küche, Reinigung und Logistik wird eine
Tochtergesellschaft zu gründen sein. Hier ist zu prüfen, ob auch eine
Minderheitsbeteiligung von Privatfirmen aus den betreffenden Branchen in
Betracht kommt. Aufsichtsräte
der Gesellschaften Es sollte ab
der Wahlperiode 2006 angestrebt werden, generell nur noch eine Besetzung mit 3
Ratsmitgliedern, 2 externen Fachleuten, 1 Vertreter der Verwaltung und 1
Mitarbeitervertreter vorzusehen. Verwaltungsstruktur Durch das
Ausscheiden von leitenden Mitarbeitern bietet es sich an, eine Verringerung der
Fachbereiche von zurzeit 9 auf 6 in Aussicht zu nehmen. Hierzu sollen die Fachbereiche
Straßen- und Ingenieurbau sowie Stadtgrün und Service zusammengelegt werden.
Gleiches gilt für die Fachbereiche Finanzen und Innere Verwaltung. Dieses
sollte zu Beginn des Jahres 2005 umgesetzt werden und geht einher mit
Personaleinsparungen. Die mögliche
Neustrukturierung der städtischen Gesellschaften und des Klinikums sowie der
Gebäudewirtschaft kann der als Anlage 1 beigefügten Übersicht entnommen
werden. Die Anlage 2 enthält eine Darstellung der möglichen Besetzung
der Aufsichtsräte. Als Anlage 3 ist die angedachte Neustrukturierung der
Verwaltung gemäß den vorstehenden Ausführungen dargestellt. Vor einer
Verwirklichung der Neustrukturierungen sind noch erhebliche Prüfungen
erforderlich. Im Einzelnen wird davon ausgegangen, dass dieses insbesondere
folgende Punkte betrifft: - Prüfung rechtlicher Voraussetzungen (NGO u. a.) - günstigste Betriebsform unter Beachtung
steuerlicher Aspekte - erforderliche Regelungen in
Personalangelegenheiten - Besoldungs-/Tarifangelegenheiten - Haushaltsangelegenheiten Es
wird davon ausgegangen, dass möglicherweise in Teilbereichen eine externe Hilfe
erforderlich sein wird. Für
die Gestaltung der Gesellschaftsverhältnisse einschließlich der Bildung von
Eigenbetrieben ist die Zuständigkeit des Rates gegeben; im Übrigen ist der
Oberbürgermeister zuständig. Bei Verwirklichung der geplanten
Neustrukturierungen wird damit gerechnet, dass Einsparungen in Höhe von
mindestens ½ Mio. € ab 2007 erreichbar sind. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1. Übersicht
über mögliche Neustrukturierung der städtischen Gesellschaften und des Klinikums
sowie der Gebäudewirtschaft 2. Übersicht über die angedachte
Neustrukturierung der Verwaltung 3. Übersicht über die angedachte
Neustrukturierung der Verwaltung Beschlussvorschlag: Der dargestellten Vorgehensweise der
Verwaltung wird zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||