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Sachverhalt: Die Verwaltung hat bereits zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 04.02.2014 über die bevorstehende Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes 2014 – 2019 berichtet (vgl. Vorlage VO 5553/14).
Als kommunaler Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist der Landkreis Lüneburg gemäß § 60 Abs. 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Da sich der Gültigkeitszeitraum des aktuellen Nahverkehrsplanes nur bis 2013 erstreckt, hat der Kreisausschuss am 18.11.2013 die Landkreisverwaltung beauftragt, mit der Erarbeitung des neuen Nahverkehrsplanes für den Zeitraum 2014 – 2019 zu beginnen.
Im Nahverkehrsplan soll u. a. dargestellt werden,
welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht, welche allgemeinen Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des ÖPNV verfolgt werden, welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung dieser Zielvorstellung ergriffen werden sollen, welche Anteile der geplanten Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und den sonstigen Personennahverkehr entfallen, welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt, welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen ergibt, wie der dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll.
Der NVP hat insoweit erhebliche Wirkungen für die Genehmigung von Verkehrsangeboten, die Ausschreibung von Verkehrsverträgen sowie auch auf eine mögliche finanzielle Förderung durch das Land. Bei der Aufstellung des NVP wird sich der Landkreis durch ein Beratungsunternehmen begleiten lassen. Die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg hat nach der entsprechenden Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses vom 04.02.2014 gegenüber dem Landkreis zwischenzeitlich die Zustimmung erteilt, dass die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) mit dieser fachlichen Unterstützung beauftragt wird.
Für das Verfahren zur Aufstellung des NVP hat die Verwaltung des Landkreises folgenden Ablauf vorgesehen:
Zur Umsetzung dieses Verfahrens hat der Landkreis Lüneburg zwischenzeitlich eine Projektorganisation eingerichtet, die sich wie folgt darstellt: Projektleitung (führt die Geschäfte) Arbeitsgruppe (organisiert und koordiniert den Prozess, sieben Mitglieder, Sitzungsturnus ca. zwei Wochen) Lenkungsgruppe (Auftraggeber im Projekt, richtet Projektgruppen ein, überwacht Projektfortschritt, Informations- und Diskussionsdrehscheibe, Sitzungsturnus ca. 4 x im Jahr) Projektgruppen (bearbeiten spezielle Themen innerhalb vorgegebener Zeit mit konkreten Ergebnissen im Auftrag der Lenkungsgruppe)
Folgende Themen hat der Landkreis bereits für die mögliche Bearbeitung in den Projektgruppen vorgesehen:
Haltestellenabstände kreisübergreifender Verkehr Taktung touristische Verkehre Standort ZOB ländliche Mobilität Vernetzung Stadt- und Kreisverkehr Verkehrsinfrastruktur Barrierefreiheit Schülerverkehr Anruf-Sammel-Mobil Beschleunigung der Busverbindungen Struktur der Verkehrs- unternehmen Mobilitätskette (z. B. Fahrradmitnahme, Kosten, alternative Bedienformen, Tarifstruktur, unterschiedliche Fahrzeuggrößen, Umstieg MIV auf ÖPNV, Bürgerbus) Allgemeines Marketing für den ÖPNV Definition Grundversorgung Einbindung der Studierenden
Linienkritik Bürgerbeteiligung Einbinden der Kommunen Elektromobilität Netzstruktur moderne technische Ausstattung moderne Informations- und Vertriebssysteme Qualitätsstandards E-Ticketing
Die in Fettdruck hervorgehobenen Themen haben sich bereits aus der Diskussion in den städtischen Gremien als wichtige Themen für die beabsichtigte Verbesserung des ÖPNV-Angebots herauskristallisiert, stellen aber ebenso einen Ansatz dar, um die für die Finanzierung des ÖPNV notwendigen Zuschusskosten unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Angebots zu reduzieren. Daher sieht die Verwaltung das Thema „Vernetzung Stadt- und Kreisverkehr“ als ein zentrales Thema an.
Die Verwaltung hat nach entsprechender Aufforderung durch den Landkreis zwischenzeitlich Herrn Moßmann als Mitglied der Lenkungsgruppe sowie Herrn Thöring als Mitglied der Arbeitsgruppe benannt. Herr Oberbürgermeister Mädge hat Ersteren gebeten, ihm regelmäßig über die Arbeiten in Lenkungs- und Arbeitsgruppe zu berichten.
Nach der letzten Information des Landkreises wird dieser voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche die Lenkungsgruppe zur Auftaktveranstaltung einladen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: lediglich Personalkosten d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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