Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Februar 2012 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde vom 24.09.2012 bis 19.10.2012 durchgeführt.
Im Bereich am östlichen Ende der ‚Friedenstraße’ und der Straße ‚Vor dem Roten Tore’ soll eine verdichtete Bebauung am Rand der Innenstadt ermöglicht und planungsrechtlich gesteuert werden, die sich mit Rücksicht auf die bereits vorhandenen und vielfach historisch geprägten Baustrukturen mit ihren charakteristischen Gestaltkonstanten in die nähere Umgebung maßvoll einfügt. Zudem sollen prägende Grünstrukturen erhalten und besondere Gestaltkonstanten der Straßenzüge Friedenstraße / Vor dem Roten Tore gesichert werden. Eine angemessene Erschließung soll aufrecht erhalten werden.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Ebenfalls angefügt sind eine Verfahrensübersicht sowie der Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung (mit Umweltbericht). Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplans ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf der Begründung (mit Umweltbericht), Entwurf des Bebauungsplans
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ nebst Entwurf der Begründung zu. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden ebenfalls beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||