Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neufassung der Satzung für die Kindertagespflege wurde deutlich, dass es sinnvoll ist, eine verwaltungsinterne Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Kindertagespflege aufzustellen. Diese Richtlinie soll sowohl den Kindertagespflegepersonen, als auch den Mitarbeiterinnen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg als Hilfestellung dienen, welche Mindestanforderungen in der Kindertagespflege gefordert werden können.
Diese Richtlinie wurde in Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises, Vertretern des Kindertagesstättenverbands und des Kindertagespflegevereins erstellt.
Außerdem fand bereits eine Vorstellung der seit 1. April 2014 gültigen Satzung an die Tagespflegepersonen im Huldigungssaal am 21. Mai 2014 statt, in deren Rahmen auch diese Richtlinie bereits vorgestellt wurde.
Um auch die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über diese Richtlinie in Kenntnis zu setzen, wie es gewünscht war, dient diese Mitteilungsvorlage. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: geringe Vervielfältigungskosten d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Richtlinie Kindertagespflege
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