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Sachverhalt:
In der Sitzung des Integrationsbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 29.01.2014 wurden nach umfangreicher Erörterung folgende Veränderungen der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 14.03.2008 beschlossen:
In § 4 Ziffer 5 entfällt die Formulierung „davon - mindestens zwei Mitglieder aus dem Kreis der Spätaussiedler - mindestens zwei Mitglieder aus dem Kreis der türkisch sprechenden Bevölkerung - bis zu vier Mitgliedern als Vertreterinnen / Vertreter der anderen Herkunftsländer“.
Aus Sicht des Beirates ist es nicht notwendig, so differenziert festzuschreiben, wie viele Beiratsmitglieder mit welchem kulturellen Migrationshintergrund vertreten sein müssen. Bedeutsamer ist, dass im Beirat überhaupt geeignete Mitglieder mit Migrationshintergrund vertreten sind.
In § 5 Absatz 1 und Absatz 2 entfällt jeweils die Formulierung „und ihre Stellvertreter“.
Dieser Paragraph ist zu ändern, da es bisher für Mitglieder aus Politik und Verwaltung eine Vertretungsregelung gab, für die Mitglieder mit Migrationshintergrund jedoch nicht. Eine solche Vertretungsreglung ist auch nicht für alle Mitglieder mit Migrationshintergrund umsetzbar, da es sich bei diesen zum Teil um Einzelpersonen ohne organisatorische Anbindung handelt. Um die paritätische Besetzung zu gewährleisten, ist die Vertretungsregelung aus der Vereinbarung herauszunehmen.
§ 7 wird wie folgt gefasst:
„Vorsitz / Vorstand
(1) Die / der jeweilige Vorsitzende des Sozialausschusses der Hansestadt und des Sozialausschusses des Landkreises sind alternierende Vorsitzende / stellvertretende Vorsitzende des Integrationsbeirats. Der Wechsel im Vorsitz erfolgt nach Ablauf der Wahlperiode. In laufender Wahlperiode 2011 – 2016 liegt der Vorsitz bei der Hansestadt.“
Diese Regelung hat sich seit Januar 2013 bewährt und soll von daher in der Form umgesetzt und in der Vereinbarung verankert werden.
(2) „Der Integrationsbeirat hat einen Vorstand. Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor und ist Ansprechpartner_in der Verwaltung. Er besteht aus Vorsitzender / Vorsitzendem, stv. Vorsitzender / Vorsitzendem sowie einem vom Integrationsbeirat gewählten Mitglied des Beirates mit Migrationshintergrund.“
Mit dieser Änderung wird dem Wunsch des Beirates entsprochen, einem Mitglied mit Migrationshintergrund mehr Mitsprache bei der thematischen Gestaltung des Beirates zu ermöglichen.
Der Vorsitzende des Integrationsbeirates wies auf der Sitzung des Beirates vom 29.01.2014 darauf hin, dass nur die Veränderungen in § 4 Ziffer 5 und § 7 Absatz 1 in laufender Wahlperiode zu verwirklichen sind. Die übrigen Änderungen werden erst zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ------------- c) an Folgekosten: --------------------- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: ------------------ Anlage/n: Entwurf der geänderten Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom 14.03.2014
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat, der Veränderung des § 4 Ziffer 5 und § 7 Absatz 1 der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit sofortiger Wirkung zuzustimmen. Die übrigen Änderungen werden erst zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode in Kraft treten.
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