Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg strebt mit dem Fachbereich Soziales und Bildung seit mehreren Jahren verstärkt eine stadtteilbezogene, familienfreundliche Ausrichtung von Bildung, Betreuung und Beratung an. Das Vorhaben „FiZ – Familie im Zentrum“ hat zum Ziel, die Angebote zur Stärkung von Erziehungskompetenzen sowie die Bildungs- und Beratungsangebote im gesamten Stadtgebiet zu verbessern. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichst frühzeitigen und niedrigschwelligen Unterstützung von Familien. Die Stadtteilhäuser werden zu Koordinations- und Anlaufstellen für die im Verbund mit den Trägern und Einrichtungen im Stadtteil (Kitas, Schulen, freie/ konfessionelle Träger) abgestimmten Angebote weiterentwickelt.
Grundlage hierfür stellt der gesetzliche Auftrag gem. § 16 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe - dar, der die allgemeine Förderung der Erziehung beschreibt. Demnach sollen Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Als Leistungen sind u. a. angegeben:
1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, … 4. Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beratungskompetenzen angeboten werden.
Zurzeit erarbeitet der Bereich Soziale Dienste im Zusammenwirken mit dem Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (NIFBE) und der Leuphana Universität (Prof. Waldemar Stange/Rolf Krüger) ein fundiertes Rahmenkonzept und bereitet die Umsetzung in den Stadtteilen vor. Hierzu werden u. a. Workshops in den Stadtteilhäusern mit den Schlüsselpersonen aus den jeweiligen Stadtteilen durchgeführt und ein stadtteilbezogener Handlungsplan erstellt. Dieser wird Grundlage für die Netzwerke in den Stadtbereichen und gemeinsames Handeln im Sinne eines FiZ-Verbundes.
Dahinter steht der Ansatz, dass durch eine frühzeitige Stärkung und Unterstützung von Familiensystemen und Elternkompetenzen durch stadtteilorientierte Abstimmung und Verbesserung von Bildung, Beratung und Betreuung vor Ort gelingt. Angestrebt sind FiZ-Verbünde im Kontext jeden Stadtteilhauses. Darin arbeiten Jugendhilfe, Schule, Kita und freie/konfessionelle Träger zusammen. Im Verbund werden Ziele, Konzepte und Angebote abgestimmt. Der FiZ-Verbund kooperiert mit stadtweit tätigen Institutionen, wie z.B. dem Familienbüro, der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen, Trägern der Familienbildung und der Kindertagespflege. Die Koordination von Angeboten erfolgt über das Stadtteilmanagement.
Das Besondere:
Geplant ist eine schrittweise Einführung des Konzepts FiZ, d.h., dass die Stadtbereiche nacheinander einbezogen werden, und zwar jeweils mit einem Auftakt-Workshop (Bedarfs- und Bestandserhebung), einem Konzeptions-Workshop (Ziele und Zusammenarbeit) und einer konstituierenden Sitzung zur Gründung von FiZ-Verbünden.
Begonnen wurde bereits ausgehend von den Stadtteilhäusern KREDO und Bonhoefferhaus in den Stadtteilen Kreideberg, Ochtmissen, Häcklingen und Rettmer. Es folgt noch im Jahr 2014 der Stadtbereich um das Geschwister-Scholl-Haus mit Wilschenbruch, Rotes Feld, Oedeme, Bockelsberg und Heidkamp. Alle anderen Stadtbereiche werden im Jahr 2015 nacheinander aufgenommen.
Die präventive Familienförderung durch FiZ wird im Jugendhilfeausschuss detailliert vorgestellt und durch Vortrag von Herrn Prof. Waldemar Stange und Herrn Rolf Krüger von der Leuphana Universität über deren Bedeutung und Wirksamkeit angereichert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen 80.000,- € c) an Folgekosten: jährlich 160.000,- € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja 80.000,- € Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: 315601 und 363201 Haushaltsjahr: 2014
Die Folgekosten von jährlich 160.000,00 € sind haushaltsrechtlich nicht gesichert. Eine Bereitstellung dieser Mittel müsste über die Haushaltsaufstellung für die Jahre 2015 ff. erfolgen, die jeweils der Beschlussfassung des Rates bedarf.
e) mögliche Einnahmen: Zuwendungen aus Familienförderung, Erstattung über Finanzvertrag, soweit Maßnahmen gem. §§ 16 ff. SGB VIII Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Konzept der präventiven Familienförderung „Familie im Zentrum“ zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit dessen Umsetzung.
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