Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/5707/14  

 
 
Betreff: Situation hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen/Asylsuchenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
12.06.2014 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden innerhalb des Stadtgebietes zuständig. Grundlage bildet die aus dem Jahre 1994 stammende „Satzung des Landkreises Lüneburg über die Heranziehung der Stadt Lüneburg zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“.

 

Seit Mitte 2012 haben die Zuwanderungszahlen ins Bundesgebiet stark zugenommen. Dies hat zu einer deutlichen Erhöhung der Aufnahmezahlen auch für die Hansestadt Lüneburg geführt. Die Kapazitäten in der Gemeinschaftsunterkunft im Meisterweg 68/70 (maximal 100 Plätze) waren nicht mehr ausreichend. Im November 2013 wurde eine weitere Gemeinschaftsunterkunft im Schlieffenpark (Bleckeder Landstraße 57) in Betrieb genommen. Diese Gemeinschaftsunterkunft bietet Platz bei günstigster Belegung für maximal 106 Personen.

 

Aktuell (Stand 19.05.2014) ist die Gemeinschaftsunterkunft im Meisterweg voll belegt. Die Gemeinschaftsunterkunft im Schlieffenpark ist zurzeit mit 67 Personen belegt (Stand 19.05.2014) und bietet damit günstigstenfalls Platz für weitere 39 Personen.

 

Laut im September 2013 festgesetzter Verteilquote muss die Hansestadt Lüneburg für 2014 bis zum Ende des dritten Quartals insgesamt 100 Personen aufnehmen. Bislang wurden 33 Personen (Stand 19.05.2014) aufgenommen, so dass noch 67 Personen aufzunehmen sind, für die bereits jetzt nicht ausreichend Plätze vorahnden sind.

Mit Erlass vom 29.04.2014 teilt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) mit, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die nächsten Monate mit einem weiterhin hohen Zugang von Asylerstantragstellern rechnet. Vor diesem Hintergrund hält es das MI für wahrscheinlich, dass Mitte 2014 eine Neufestsetzung der Aufnahmequoten erforderlich sein wird. Dies hätte für die Hansestadt Lüneburg zur Folge, dass sich die Quote für 2014 (über 100 Personen hinaus) erhöhen würde.

 

Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden besteht somit über die vorhandenen beiden Gemeinschaftsunterkünfte hinaus weiterer Platzbedarf. Realisierungsmöglichkeiten für mindestens eine weitere Gemeinschaftsunterkunft befinden sich aktuell in der Prüfung. Weitere Informationen erfolgen in einem mündlichen Vortrag.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n: