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Vorlage - VO/0060/02  

 
 
Betreff: Abfallsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:RietschelAktenzeichen:31.1
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:30 - Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.08.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie jetzt festgestellt wurde, sind bei der öffentlichen Bekanntmachung der Fassung der 2. Änderung der Abfallsatzung vom 20.07.1999 formelle Fehler aufgetreten, die in Form dieser 4. Änderungssatzung geheilt werden sollen.

 

Dazu ist die zurzeit gültige Abfallsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.01 in redaktioneller Form vom Rat der Stadt Lüneburg neu zu beschließen mit der Maßgabe, dass

 

1.  die mit der 2. Änderungssatzung vom 20.07.1999 eingebrachten Änderungen rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft treten

 

2.  in Artikel III der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 (zu § 26 der Abfallsatzung) der 2. Satz rückwirkend zum 01.01.2002 aufgehoben wird

 

3.  Artikel IV der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 rückwirkend zum 01.01.2002 folgende Fassung erhält:

 

                   "Die Anlage 1 zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.1998 erhält folgende Fassung:"

 

Zur Verdeutlichung werden nachfolgend die erforderlichen Änderungen in Form einer Synopse gegenübergestellt:

 

 

Fassung der 3. Änderungssatzung

 

Neufassung (4. Änderungssatzung)

Artikel III

§ 26 wird wie folgt geändert:

Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 2. Änderungssatzung vom 20.07.1999 außer Kraft.

Artikel I

§ 26 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 3, letzter Spiegelstrich, § 15 Abs. 1 Ziffer 2 sowie § 17 Abs. 4 Satz 2 treten rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft.

In Artikel III der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird Satz 2 rückwirkend zum 01.01.2002 aufgehoben.

 

Artikel IV

Die Anlage 1 zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.07.1999 erhält folgende Fassung

Artikel II

Artikel IV der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 wird wie folgt geändert:

Die Anlage 1 zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.1998 erhält folgende Fassung

 

Die Abfallsatzung wird nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Lüneburg im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg neu bekannt gemacht.

 

Die Abfallgebührensatzung bleibt davon unberührt.

 

 

 

 

                             ...

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 200 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja x     

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:            72000.40000

            Haushaltsjahr:           2002

e)   mögliche Einnahmen:


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Vorwort zur Anlage 1 der Abfallsatzung (23 KB) PDF-Dokument (78 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 1 zur Abfallsatzung (14 KB) PDF-Dokument (0 KB)    
Anlage 4 3 Anlage 2 zur Abfallsatzung (21 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 5 4 Abfallsatzung der Stadt Lüneburg i.d. Fassung vom 02.08.02 (57 KB) PDF-Dokument (97 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Abfallsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 02.08.2002, die als Textform in der Anlage 1 beigefügt ist.