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Sachverhalt: Wie jetzt festgestellt wurde, sind bei der öffentlichen Bekanntmachung der Fassung der 2. Änderung der Abfallsatzung vom 20.07.1999 formelle Fehler aufgetreten, die in Form dieser 4. Änderungssatzung geheilt werden sollen. Dazu ist die zurzeit gültige Abfallsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 10.12.01 in redaktioneller Form vom Rat der Stadt Lüneburg neu zu beschließen mit der Maßgabe, dass 1. die mit der 2. Änderungssatzung vom 20.07.1999 eingebrachten Änderungen rückwirkend zum 01.01.2000 in Kraft treten 2. in Artikel III der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 (zu § 26 der Abfallsatzung) der 2. Satz rückwirkend zum 01.01.2002 aufgehoben wird 3. Artikel IV der 3. Änderungssatzung vom 10.12.2001 rückwirkend zum 01.01.2002 folgende Fassung erhält: "Die Anlage 1 zur Satzung der Stadt Lüneburg über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) vom 17.07.1997 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.11.1998 erhält folgende Fassung:" Zur Verdeutlichung werden nachfolgend
die erforderlichen Änderungen in Form einer Synopse gegenübergestellt:
Die Abfallsatzung wird nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Lüneburg im Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg neu bekannt gemacht. Die Abfallgebührensatzung bleibt davon unberührt. ... Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage: 200 € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung
der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle: 72000.40000 Haushaltsjahr: 2002 e) mögliche
Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt
die Abfallsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom
02.08.2002, die als Textform in der Anlage 1 beigefügt ist. |
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