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Sachverhalt: Der Eigentümer des durch einen Brand im Dezember 2013 größtenteils zerstörten Baudenkmals Am Stintmarkt 2/2a („Lösecke-Haus“) plant einen Wiederaufbau des Gebäudes.
Ein entsprechender Bauantrag ist am 05.03.2014 eingegangen. Das erforderliche Brandschutzkonzept und die Statik werden nachgereicht.
Durch den Brand verlor das Gebäude – mit Ausnahme des Kellers – zwar seine Denkmaleigenschaft. Allerdings muss der denkmalgerechten Ausführung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine zentrale Rolle bei dem Wiederaufbau zukommen. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der denkmalgeschützten Altstadt Lüneburgs. Es grenzt unmittelbar an den historischen Hafen und ist Bestandteil des Ensembles „Am Stintmarkt“.
Das Gebäude soll in seiner exakten Kubatur Fehler! Seriendruckfeld konnte im Steuersatz der Datenquelle nicht gefunden werden.wiedererrichtet werden. Die wasserseitige Fachwerkfassade und die Backsteinfassade zum Stintmarkt werden rekonstruiert. In den Fassaden werden Baustoffe nach geborgenen Vorbildern eingesetzt. Auch die Nutzungen werden wiederaufgenommen. Im Keller soll der Pub und im Erdgeschoss das italienische Restaurant fortgeführt werden. Die oberen Geschosse sollen wieder zu Wohnzwecken genutzt werden.
Der Bauantrag wird derzeit im Umlaufverfahren geprüft. Eine abschließende Beurteilung des Vorhabens ist deshalb noch nicht möglich. Bei einer ersten Durchsicht der Unterlagen zeigte sich Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des Brandschutzes. Auf die strikte Einhaltung der einschlägigen Brandschutzbestimmungen wird bei der Prüfung des Bauantrags besonderer Wert gelegt werden, da das Gebäude vor dem Brand im vergangenen Jahr auch schon im Jahre 1857 durch einen Brand zerstört wurde. Die Löscharbeiten gestalteten sich aufgrund der Lage des Gebäudes als besonders schwierig.
Zu dem Bauvorhaben wird in der Sitzung anhand von Plänen ergänzend vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.
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