Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 sind, wie in den vergangenen Jahren, diverse Abschlussbuchungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.
Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende unterschiedliche Sachverhalte bilanziell zu berücksichtigen. Dazu gehört u.a. die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, Personalaufwendungen und für ungewisse Verpflichtungen. Daneben ist auch die haushaltsrechtliche Deckung am Jahresende entstandener Mehraufwendungen sicherzustellen, es müssen z.B. Buchungen zur Einzel- und Pauschalwertberichtigung, für außerordentliche Abschreibungen aufgrund von Abrechnungen der Anlagen im Bau etc. durchgeführt werden. Der Jahresabschluss 2013 ist bis zum 31.03.2014 festzustellen. In Einzelfällen ist bei den Jahresabschlussbuchungen ein Gremienbeschluss notwendig, der diesjährig für die folgenden Sachverhalte bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeigeführt werden kann.
Rückstellung für mögliche Verpflichtungen aus einem Gerichtsverfahren zur altersdiskriminierenden Besoldung
Nach § 123 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss sind. Rückstellungen dienen hierbei insbesondere einer periodengerechten Risikovorsorge für mögliche Zahlungsverpflichtungen.
Aktuell ist ein Verfahren beim europäischen Gerichtshof hinsichtlich einer fehlerbehafteten Besoldung der Beamten anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens wird wahrscheinlich auch Auswirkungen auf die Hansestadt haben und möglicherweise zu Nachzahlungsverpflichtungen führen.
Das Besoldungsrecht wurde für Neueinstellungen aufgrund einer Entscheidung des EuGH, das die bisher praktizierte Einstufung der Beamten in Gehaltsstufen vor allem entsprechend ihres Lebensalters als nicht zulässig erachtete, bereits geändert. Auf dem Prüfstand befindet sich zurzeit die Übergangsregelung, die für bereits aktive Beamte gilt. Bemängelt wird konkret eine diskriminierende Wirkung aufgrund des Lebensalters, die es lt. Ersten Aussagen des Gerichts zu vermeiden gilt.
Es droht unter Umständen eine Nachzahlungsverpflichtung gegenüber städtischen Beamten. Nach derzeitiger Einschätzung liegt die Wahrscheinlichkeit eines die Stadt belastenden Urteils bei über 50 %. Diese könnte zu zusätzlichen Aufwendungen für die Stadt Lüneburg in Höhe von bis zu 1,584 Mio. € führen weil sich die Übergangsregelung auf einen Zeitraum von 6 Jahren erstreckt.
Zur Risikovorsorge ist eine Rückstellung in Höhe von 1,584 Mio. € zu bilden. Eine Deckung für die Nachholung der Rückstellung ist im außerordentlichen Ergebnis durch Mehrerträge sichergestellt.
Nachholung einer Rückstellung für die Bahnteilstrecke „Meisterweg-Theodor-Körner-Kaserne“
Die Teilstrecke zwischen dem Bahnübergang Meisterweg bis zur Theodor-Körner-Kaserne (TKK) mit einer Länge von ca. 1,2 km gehört dem Bund. Die bahnseitige Erschließung des Industriegebietes Hafen-Lüneburg wurde in den 70er Jahre ab der Anschlussweiche TKK realisiert.
Über die Mitbenutzung der Teilstrecke des Bundes wurde am 15.10.1975 ein Vertrag geschlossen, in dem geregelt ist, dass die betriebliche Unterhaltung und Erneuerung zwischen dem Bund und der Hansestadt Lüneburg nach anteiliger Nutzung aufgeteilt wird.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat die Hansestadt Ende 2013 darüber informiert, dass das Anschlussgleis saniert werden soll. Daher ist für den sich möglicherweise ergebenden städtischen Anteil eine Rückstellung in Höhe von bis zu 300.000 Euro zu bilden. Eine Deckung für die Nachholung der Rückstellung ist im außerordentlichen Ergebnis durch Mehrerträge sichergestellt.
Überplanmäßige Leistung von Personalaufwendungen
Es entstanden in 2013 zusätzliche Personalaufwendungen, z.B. durch Tarifsteigerungen, zusätzliche Einstellungen und Aufstockung der Stellen bei Kitas. Die notwendigen Buchungen überschritten den Ansatz um 1.750.250,-€.
Der überplanmäßige Aufwand kann bereitgestellt werden, weil durch Mehrerträge bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer die Deckung sichergestellt ist.
Insgesamt entsteht hier kein zusätzlicher Finanzbedarf, da dieser zusätzlichen Bereitstellung von Mitteln im Ergebnishaushalt Einsparungen bzw. Mehrerträge gegenüberstehen.
Überplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zu Pensionsrückstellungen
Die Niedersächsische Versorgungskasse berechnet jährlich die zu bilanzierenden Pensionsrückstellungen für die Hansestadt Lüneburg unter Berücksichtigung von Personalveränderungen, Veränderungen von gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung und auch den entsprechenden Besoldungserhöhungen.
Errechnet hat die Versorgungskasse eine zu bilanzierende Rückstellung für Pensionen in Höhe von 62.517.585 € (Vorjahr 59.233.101 €) und für Beihilfen in Höhe von 8.398.602 € (Vorjahr 7.498.388 €)
Für den Berechnungsstichtag des 31.12.2013 wurden durch die Versorgungskasse neben der Besoldungserhöhung des Jahres 2013 (+2,65%) jedoch auch bereits die Besoldungserhöhung für das Jahr 2014 (+2,95%) einkalkuliert, die erst zum 01.06.2014 umgesetzt wird. Dies resultiert aus dem im Dezember in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetz des Landes, welches durch die NVK bereits als anwendbar erachtet wurde.
Der aus dieser in 2013 doppelt einberechneten Besoldungserhöhung resultierende Anteil an zusätzlichen Zuführungsbeträgen für die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen entspricht nicht dem primären Periodisierungsprinzip und ist in den regulären Haushaltsansätzen nicht enthalten, die lediglich die 2013’er Besoldungserhöhung einbezogen hatten. Die errechnete Anhebung der Pensions- und Beilhilfeansprüche durch die Erhöhung in 2014 stellt keinen ordentlichen Aufwand im Jahr 2013 dar und ist als außergewöhnlicher und auch periodenfremder Sachverhalt zu separieren.
Rechnerisch ergibt sich durch die 2014’er Erhöhung ein prozentualer Anteil an den Zuführungsbeträgen von 52,67%, welcher im außerordentlichen Ergebnis nachgewiesen werden soll.
Entsprechend der o. g. Gesamtrückstellungen sind periodenfremde Zuführungen i. H. v. 2.617.644,58 € im außerordentlichen Ergebnis nachzuweisen. Bei den Zuführungen zu Pensions- und Beilhilferückstellungen handelt es sich um nicht zahlungswirksame Vorgänge deren Deckung durch außerordentliche Mehrerträge sichergestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2013 zur Bildung von Rückstellungen für im Rahmen des Ausgleichs der altersdiskriminierenden Besoldung in Höhe von 1.584.000,- €, für die Instandsetzung der Hafenbahnanlagen in Höhe von 300.000,- € und der Leistung der überplanmäßigen Personalaufwendungen in Höhe von 1.750.250,- €, sowie außerordentlichen Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 2.617.644,58 € zu.
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