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Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag für die Erweiterung und Modernisierung des Ostpreußischen Landesmuseums vor. Im Jahr 2011 wurde hierfür bereits ein positiver Bauvorbescheid erteilt.
Das bestehende Museumsgebäude wird im Nord-Westen um Ausstellungsräume sowie einen zentralen Eingangsbereich erweitert. Es entsteht eine neue Anbindung des Museums über die Heiligengeiststraße an das Stadtzentrum. Der Eingangsbereich mit Kasse und Foyer wird künftig über die historische Tordurchfahrt erschlossen. Von dort aus sind alle Museumsbereiche erreichbar.
Mit der Umsetzung des Bauvorhabens wird der Museumskomplex neu geordnet. Das vorhandene Brauereimuseum und das Scharffsche Haus (Heiligengeiststraße 38) werden künftig in die Nutzung eingebunden. Im Erdgeschoss des Scharffschen Hauses werden ein Museumsshop und ein Bistro eingerichtet. Im Obergeschoss des Scharffschen Hauses werden die Verwaltungsräume untergebracht.
Das neuentstehende Obergeschoss des Erweiterungsbaus wird für Sonderausstellungen genutzt. Gegenüber dem Bauvorbescheid wurde der Erweiterungsbau durch Verringerung der Verkehrsflächen in seinem Volumen reduziert und in seiner Architektur vom Scharffschen Haus sowie dem Brauereimuseum freigestellt. Durch die nunmehr reduzierte Gebäudekubatur und Ausbildung einer deutlichen Fuge nimmt sich der Erweiterungsbau gegenüber den Baudenkmalen zurück.
Der Erweiterungsbau wird in zweigeschossiger Bauweise errichtet. Durch die kubische Form mit Flachdach entsteht ein prägnanter, moderner Baukörper, der sich durch seine warme Ziegelfassade im Obergeschoss in die Umgebung des Museumshofes einfügt.
Für die Genehmigung des Erweiterungsbaus ist hinsichtlich der Dacheindeckung und der Dachform eine Befreiung von der Altstadtsatzung erforderlich. Dies wurde bereits im Bauvorbescheid positiv beschieden. Gemäß Altstadtsatzung ist eine Ausnahme zulässig, da die Geschlossenheit der Dachlandschaft durch verdeckte Lage im Innenbereich nicht grundsätzlich beeinträchtigt wird.
Die Prüfung des Bauvorhabens ist noch nicht abgeschlossen. Der derzeitige Stand der Planung wird mit einer Präsentation und einem Modell im Ausschuss näher vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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