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Vorlage - VO/5527/14  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung eines außerplanmäßgien Aufwandes i.H.v. 50.000 € gem. § 117 NkomVG für das Haushaltsjahr 2013 für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Großbrand Am Stintmarkt 2/ 2a
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jutta Bauer
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
06.02.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

              Im Zusammenhang mit dem Großbrand am Stintmarkt 2/ 2a am 02.12.2013 wurden seitens der Hansestadt Lüneburg verschiedene Maßnahmen veranlasst, um die Sicherheit und Versorgung der vom Brand betroffenen Bewohner und Anwohner und der Wirte sicherzustellen. Hierunter fallen u.a. im größeren Maße veranlasste Schadstoffmessungen durch das Bremer Umweltinstitut sowie Rückbauarbeiten

 

              Alle im Zusammenhang mit dem Brand eingehenden Rechnungen werden nach Prüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit in den jeweiligen Bereichen an die Stabsstelle 02 weitergeleitet und von dort zur Zahlung angewiesen werden. Nach Vorliegen aller Rechnungen werden diese von 02 an das Rechtsamt weitergeleitet, damit von dort entsprechende Forderungen gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden können.

 

              Um die Rechnungen anweisen zu können, benötigt die Stabsstelle 02 außerplanmäßige Mittel. Mit Entscheidung des Oberbürgermeisters vom 21.12.13 wurden der Stabsstelle 02 bereits außerplanmäßige Mittel i.H.v. 24.000 € bereitgestellt. Gemäß § 6 der Haushaltssatzung entscheidet bis zu einer Höhe von 25.000 € der Oberbürgermeister selbst über die Leistung eines außerplanmäßigen Aufwandes. Über 25.000 € liegt die Entscheidungszuständigkeit gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG beim Rat.

              Inzwischen sind Rechnungen i.H.v. rd. 41.000 € eingegangen. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Rechnungen folgen werden. Um die noch offenen und die noch zu erwartenden Rechnungen begleichen zu können, sollen deshalb vorsorglich noch einmal 50.000 € außerplanmäßig bereit gestellt werden. Die Deckung soll aus dem Budget des Bereiches 33 – Bürgeramt erfolgen. Dort hat es einen geringeren Aufwand als geplant für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen gegeben. Da die Erfüllung der Forderungen seitens der Versicherung noch nicht absehbar ist, wird diese Deckung vorgeschlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              50.000 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

                           

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              33020

              Produkt / Kostenträger:              12201302

              Sachkonto                            4271250

              Haushaltsjahr:                            2013

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 50.000 € im Zusammenhang mit dem Großbrand Am Stintmarkt 2/ 2a wird zugestimmt.