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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 21.02.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, durch einen Bebauungsplan in diesem Bereich eine verdichtete Bebauung am Rand der Innenstadt zu ermöglichen, die sich mit Rücksicht auf die bereits vorhandenen und vielfach historisch geprägten Baustrukturen mit ihren charakteristischen Gesamtkonstanten in die nähere Umgebung maßvoll einfügt. Am 23.02.2012 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg für denselben Geltungsbereich eine Veränderungssperre Nr. 1-2012 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist am 01.03.2012 in Kraft getreten. Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf der 2 Jahre automatisch außer Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 1-2012 um 1 Jahr verlängert werden. Der Satzungsentwurf über die Verlängerung der Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich und Satzungstext
Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2012 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ wird gemäß der §§ 14 Abs. 1, 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.
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