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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 11.03.2003 hat der
Flecken Bardowick die Stadt Lüneburg darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein
Antrag zum Umbau des bestehenden Einkaufszentrums auf dem Grundstück Bardowick,
Daimlerstraße 2 – 5 vorliege. Zur Realisierung des Umbaus sei eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen und auch
hinsichtlich der textlichen Festsetzung “Sondergebiet Möbelmarkt” erforderlich.
Das künftige Einkaufszentrum soll einen Sonderpostenmarkt mit 2500 m², einen
Heimtextilienmarkt mit ebenfalls 2500 m², einen Bekleidungs-Discounter mit max.
300 m² , einen Teppich-Fachmarkt mit max. 350 m² und einen weitern nicht näher spezifizierten Fachmarkt mit ca.
200 m² umfassen. Der Flecken Bardowick
beabsichtige, der Befreiung zuzustimmen. Eine Beteiligung der Stadt Lüneburg
erfolge vor dem Hintergrund der Vereinbarung zwischen der Stadt Lüneburg und
dem Flecken Bardowick vom 22.12.1995 dieses Gebiet betreffend. Die Verwaltung hat das vorgelegte
Konzept umfassend geprüft. Die Vereinbarung von 1995 wird nicht berührt. Die
zukünftige Nutzung bewegt sich im Rahmen des Bestandes. Die Stadt Lüneburg hat
daher keine Bedenken vorgetragen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,-- € aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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