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Sachverhalt: Anlass für die Satzungsänderung ist die Änderung des Dienstleistungsvertrages zur Schmutzwassergebührenerhebung zum 01.07.2013
Die Purena GmbH ist zum 01.07.2013 als Rechtsnachfolgerin der E.ON AVACON Vertrieb GmbH in den Dienstleistungsvertrag zur Schmutzwassergebührenerhebung eingestiegen. Der Vertrag wurde ursprünglich zwischen der Hansestadt Lüneburg und der E.ON AVACON Vertrieb GmbH geschlossen. Daher ist diese Änderung in der o. g. Satzung zu berücksichtigen.
Gem. § 12 Abs. 1 NKAG muss der für die Abrechnung der Gebühren beauftragte Dritte in § 11 der (städtischen) Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung explizit genannt sein.
Um diesem Erfordernis nachzukommen, sind gem. Abstimmung mit dem städtischen Rechtsamt die Gebührenbescheide und die daraus resultierende Abrechnung der Purena GmbH im Auftrag der Hansestadt Lüneburg sowie die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 17.12.2009 rückwirkend zum 01.07.2013 anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 40,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzungsänderung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die in der Anlage vorgelegte Satzung zur 17. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom 17.12.2009 mit Wirkung vom 01.07.2013.
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