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Vorlage - VO/5468/13  

 
 
Betreff: Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Baumann, Jana
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  30 - Rechtsamt
   Bereich 61 - Stadtplanung
   06 - Bauverwaltung
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
09.12.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg und die Örtliche Bauvorschrift über Außenwerbung in der Altstadt Lüneburg - beide aus dem Jahre 1978 - werden den Bedürfnissen des heutigen Alltags nicht mehr hinreichend gerecht. Um den technologischen Wandel, der im Straßenbild beispielsweise an Solaranlagen oder Satellitenschüsseln zu Tage tritt, mit dem hohen gestalterischen Anspruch an die Lüneburger Altstadt in Einklang zu bringen, beschloss der Rat der Hansstadt Lüneburg am 24.04.2008 eine Novellierung der beiden Bauvorschriften.

 

Neben der Berücksichtigung technischer Neuerungen bietet die beschlossene Novellierung die Gelegenheit, die bisherigen Erfahrungen der Praxis mit den beiden Bauvorschriften zu berücksichtigen. Um die Handhabung des Regelwerks zu vereinfachen, wurden die Bauvorschrift über die Gestaltung und die Bauvorschrift über die Außenwerbung zusammengeführt. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen zwei Geltungsbereichen wurde aufgehoben, so dass die Regelungen im gesamten Geltungsbereich eine einheitliche Anwendung finden. Die inhaltlich weitestgehend übernommenen Regelungen wurden entsprechend den betreffenden Gebäudeteilen übersichtlicher strukturiert und klarer formuliert. Zudem wird ihr Regelungsgehalt nunmehr mit Illustrationen erläutert und veranschaulicht. Um die Grundlagen der Entscheidungsfindung transparenter zu gestalten, wird die Begründung der jeweiligen Regelung in den Satzungstext mit aufgenommen.

 

Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Arbeitskreis Lüneburger Altstadt e.V., das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, die Lüneburg Marketing GmbH und die IHK wurden beteiligt. Die daraufhin ergangenen Anregungen wurden geprüft und soweit wie möglich in den Entwurf eingearbeitet. Der so entstandene zweite Entwurf wurde erneut der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Die daraufhin ergangenen Anregungen fanden Eingang in den nun vorliegenden aktualisierten Entwurf. Berücksichtigt wurden bei diesem Entwurf auch eine zwischenzeitliche Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und die neueste Rechtsprechung zu einzelnen denkmalpflegerischen Gesichtspunkten.

 

Im Rahmen der Sitzung wird zu dem Sachverhalt vorgetragen.

 

Ergänzende Sachdarstellung der Verwaltung:

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 18.11.2013 wurden die Inhalte des Entwurfes der Gestaltungssatzung, hinterlegt mit ergänzenden Erläuterungen, Fotos, Ansichten und Skizzen, ausführlich dargestellt.

 

Nach eingehender Beratung der Ausschussmitglieder verständigte man sich einstimmig darauf, dass seitens der Verwaltung zur anstehenden Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung am 09.12.2013 eine Beschlussfassung über die Abwägung, die Satzung und die Evaluierung der Satzung für den Verwaltungsausschuss und den Rat der Hansestadt Lüneburg vorbereitet wird. Der Beschlussvorschlag soll nachstehenden Wortlaut beinhalten:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                          150 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                        keine

c)  an Folgekosten:                                          keine

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:                                          keine

Anlage/n:

Anlage/n:

Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Satzungsentwurf nebst Begründung, Abwägungsübersichten

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÖBV, Anlage VO 5468-13, Verfahrensübersicht (19 KB) PDF-Dokument (43 KB)    
Anlage 2 2 ÖBV, Anlage VO 5468-13, Geltungsbereich (1158 KB)      
Anlage 3 3 ÖBV, Anlage VO 5468-13, Satzungsentwurf nebst Begründung (4972 KB)      
Anlage 5 4 ÖBV, Anlage VO 5468-13, Abwägungsübersicht Öffentlichkeit (2548 KB)      
Anlage 6 5 ÖBV, Anlage VO 5468-13, Abwägungsübersicht TöB (16841 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

  1. Die Örtliche Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs wird mit Begründung gemäß § 84 NBauO als Satzung beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung der Satzung zwei Jahre nach in Kraft treten zu evaluieren und das Ergebnis im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorzutragen.