Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der jüngsten Vergangenheit ist es im Stadtgebiet zu mehreren privaten Baumfällmaßnahmen gekommen, die teilweise zu erheblichen Kritiken bei den Bürgern geführt haben. Besonders negativ sind Fällungen im Rahmen von Baumaßnahmen bewertet worden. Ein Schutz von Bäumen ist in der Hansestadt Lüneburg derzeit nur durch Festsetzungen in Bebauungsplänen, im Rahmen des Ensembleschutzes von denkmalgeschützten Bereichen, aus Artenschutzgründen und anderen naturschutzrechtlichen Gründen gegeben. Baumfällungen außerhalb dieser Kategorien sind nahezu uneingeschränkt möglich. Im Mit der Einführung einer Baumschutzsatzung für zunächst 1 Jahr entsteht die Möglichkeit den Bestand zu kontrollieren, zu erhalten und Verluste nachhaltig auszugleichen.
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Entwurf einer Baumschutsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt eine Baumschutzsatzung bis zum 31.12.2014 für die Hansestadt Lüneburg zu erlassen. |
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