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Vorlage - VO/5426/13  

 
 
Betreff: Industriebahn Hafen-Lüneburg - Erneuerung des Zubringergleises
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
20.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.11.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg ist Eigentümerin zahlreicher Infrastruktureinrichtungen, darunter die Industriebahnen „Goseburg“ und „Hafen-Lüneburg“. Die Unterhaltung der Industriebahn Goseburg wurde der AGL übertragen. 2004 hat die AGL eine umfangreiche Erneuerung der Gleisanlagen auf dieser Strecke in Höhe von ca. 560.000 EUR durchgeführt. Die hierfür angefallenen Kosten wurden von der Hansestadt erstattet.

 

Der Betrieb, die Wartung und Unterhaltung der Industriebahn Hafen-Lüneburg wurde per Gestattungsvertrag vom 25.10.1975 auf die Hafen Lüneburg GmbH übertragen.

 

Wie im letzten Ausschuss berichtet ist gegenwärtig das Zuführungsgleis zum Hafen gesperrt. Nach Einschätzung des für die städtischen Industriebahnen zuständigen Eisenbahnbetriebsleiters (Herr Gralher, Osthannoversche Eisenbahnen AG) ist eine Erneuerung des Zuführungsgleises zum Hafen sowie von drei Weichenschwellensätzen im Hafengleis erforderlich. Hiervon betroffen ist die ca. 3 km lange Teilstrecke von der Anschlussweiche „Theodor-Körner-Kaserne“ bis zur Brückenquerung der Landesstraße 221 (Richtung Bleckede) über den Elbe-Seitenkanal. Die Kosten für die Maßnahmen inkl. Planungs- und Ingenieurleistungen werden auf ca. 660.000 EUR veranschlagt.

 

Für die erforderlichen Baumaßnahmen wird ein Förderantrag auf der Grundlage des „Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehr“ gestellt. Die Förderquote beträgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bis zu 50% der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege.

Für die oben genannten Baumaßnahmen werden somit ca. 330.000 EUR benötigt. Ein Anteil von 69.000 EUR ist durch die Hafen Lüneburg GmbH aufzubringen. Außerplanmäßig werden Haushaltsmittel von der Hansestadt in Höhe von 261.000 EUR benötigt. Die Deckung der Auszahlung wird aus folgenden Positionen gewährleistet:

 

Investitionsnummer               01-541-080              Einmündung Christian-Herbst-Str.              150.000 EUR

                                          01-541-058               Artlenburger Landstraße                             111.000 EUR

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 261.000,00

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja               ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 22 / 22010

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:              2013

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt stellt außerplanmäßig Mittel in Höhe von 261.000 EUR für die Erneuerung des Zuführungsgleises zur Verfügung. Die Deckung wird aus den Investitiosnummern 01-541-080 (150.000 EUR) und 01-541-058 (111.000 EUR) zur Verfügung gestellt.