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Sachverhalt: Die Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg und die Örtliche Bauvorschrift über Außenwerbung in der Altstadt Lüneburg - beide aus dem Jahre 1978 - werden den Bedürfnissen des heutigen Alltags nicht mehr hinreichend gerecht. Um den technologischen Wandel, der im Straßenbild beispielsweise an Solaranlagen oder Satellitenschüsseln zu Tage tritt, mit dem hohen gestalterischen Anspruch an die Lüneburger Altstadt in Einklang zu bringen, beschloss der Rat der Hansstadt Lüneburg am 24.04.2008 eine Novellierung der beiden Bauvorschriften.
Neben der Berücksichtigung technischer Neuerungen bietet die beschlossene Novellierung die Gelegenheit, die bisherigen Erfahrungen der Praxis mit den beiden Bauvorschriften zu berücksichtigen. Um die Handhabung des Regelwerks zu vereinfachen, wurden die Bauvorschrift über die Gestaltung und die Bauvorschrift über die Außenwerbung zusammengeführt. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen zwei Geltungsbereichen wurde aufgehoben, so dass die Regelungen im gesamten Geltungsbereich eine einheitliche Anwendung finden. Die inhaltlich weitestgehend übernommenen Regelungen wurden entsprechend den betreffenden Gebäudeteilen übersichtlicher strukturiert und klarer formuliert. Zudem wird ihr Regelungsgehalt nunmehr mit Illustrationen erläutert und veranschaulicht. Um die Grundlagen der Entscheidungsfindung transparenter zu gestalten, wird die Begründung der jeweiligen Regelung in den Satzungstext mit aufgenommen.
Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Arbeitskreis Lüneburger Altstadt e.V., das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege, die Lüneburg Marketing GmbH und die IHK wurden beteiligt. Die daraufhin ergangenen Anregungen wurden geprüft und soweit wie möglich in den Entwurf eingearbeitet. Der so entstandene zweite Entwurf wurde erneut der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Die daraufhin ergangenen Anregungen fanden Eingang in den nun vorliegenden aktualisierten Entwurf. Berücksichtigt wurden bei diesem Entwurf auch eine zwischenzeitliche Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und die neueste Rechtsprechung zu einzelnen denkmalpflegerischen Gesichtspunkten.
Im Rahmen der Sitzung wird zu dem Sachverhalt sehr ausführlich vorgetragen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Satzungsentwurf nebst Begründung, Arbeitsfassung, Abwägungsübersichten |
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