Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Grundschule St. Ursula ist von der Wallstraße zum neuen Standort ins Bildungs- und Kulturzentrum Saline an der Sülztorstraße umgezogen und hat den Schulbetrieb dort aufgenommen. Das ehem. Schul-Grundstück soll – entsprechend der in der Umgebung vorhandenen Nutzungen - einer Nutzung als Mischgebiet zugeführt werden.
Um die geplanten Veränderungen planungsrechtlich abzusichern, wird ein Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durchgeführt.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 17 „Wallstraße“ setzt für das Grundstück der St. Ursula Schule eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine anderweitige Nutzung zu schaffen, soll dieser Teil des Bebauungsplans in ein Mischgebiet sowie kleinflächig Grün- und Verkehrsflächen mit einem weitgehenden Erhalt des Baumbestandes geändert werden. Zum Maß der baulichen Nutzung sind, wie bei der bisher festgesetzten Gemeinbedarfsfläche, keine Festsetzungen vorgesehen. Daher handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung richtet sich für die Fläche dann nach § 34 BauGB, wonach sich Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen.
Um das Bauleitplanverfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchführen zu können, wurde das Bebauungsplanverfahren von einem Aufhebungs- in ein Änderungs-Verfahren umgestellt. Mit den damit gegebenen Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13 a BauGB kann im beschleunigten Verfahren auf eine frühzeitige Beteiligung und eine Umweltprüfung verzichtet werden.
Nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden inhaltliche Änderungen in der Planung vorgenommen. Aus städtebaulichen Gründen soll die Baugrenze im südöstlichen Grundstücksbereich nach Süden verschoben werden. Die dort verringerte Erhaltungsgebots- und private Grünfläche wird entsprechend in den anderen straßennahen Bereichen des Geltungsbereichs ausgeglichen. Für diese Änderungen wird eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,24 ha.
Das Verfahren zur Bebauungsplan-Änderung wird von der Verwaltung mit eigenem Personal durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: ja (Änderungsplanung wird im Hause durchgeführt) Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Verfahrensübersicht, Geltungsbereich, Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wallstraße“, 1. Änderung nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||