Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2012 im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2013 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, in welcher Höhe Anhebungen der Parkgebühren vertretbar sind und anschließend ggf. einen Anpassungsvorschlag zu unterbreiten. Im Haushaltssicherungskonzept ist durch die Entgelterhöhung für die Nutzung städtischer Parkhäuser und für das Parken an Parkscheinautomaten eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 266 000,- € für die Jahre 2014 ff. vorgesehen. In seiner Sitzung vom 26.09.2013 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg bereits eine Anpassung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten mit Wirkung zum 1.2.2014 sowie nochmals zum 1.2.2016 beschlossen. In der Sachverhaltsbeschreibung wurde bereits darauf hingewiesen, dass auch eine Erhöhung der Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern vorgesehen ist und die Erhöhungen zur Vermeidung von Verdrängungseffekten in einem gewissen Gleichklang vollzogen werden sollen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die letzte Gebührenerhöhung für das Parken in städtischen Parkhäusern zum 01.01.2009 erfolgte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr durch die Mitgliedschaft im HVV eine regelmäßige Erhöhung erfahren.
Wie bereits in der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept dargestellt, erscheint aufgrund der allgemeinen Preissteigerung eine Erhöhung der Parkgebühren generell vertretbar. Auch umweltpolitische Gesichtspunkte sprechen für diese Bewertung. Ein Vergleich belegt, dass Lüneburgs städtische Parkhäuser geringere, teilweise deutlich geringere, Gebühren aufweisen als in anderen Städten üblich (Anlage 3).
Die Tariferhöhung soll ebenso wie die Gebührenerhöhung für das Parken an Parkscheinautomaten in 2 Stufen erfolgen. In der 1. Stufe werden die Tarife um 20 % angehoben und jeweils auf volle Centbeträge beim Preis je Stunde bzw. auf volle Eurobeträge beim Monatspreis gerundet.
Die Tariferhöhung für die Kurzparker sieht folgende Staffelung vor:
Einzelheiten zum Preisvorschlag sind der Anlage 1 und der Anlage 5 zu entnehmen.
Die Auswirkungen auf die Einnahmesituation (Mehreinnahmen) sind der Anlage 2 zu entnehmen. Erläuterungen hierzu folgen in der Sitzung.
Bezüglich der Monats- und Jahreskartentarife soll die Gebührenstruktur künftig in sich konsistenter werden. So soll in allen städtischen Parkhäusern eine Jahreskarte das Zehnfache einer Monatskarte kosten, so dass Jahresabonnenten zwei Monatskarten „Rabatt“ erhalten.
Dafür soll im Parkhaus „Am Rathaus“ erstmals ein Jahreskartentarif eingerichtet werden. Für Dauerkartenbesitzer die in den neuen Jahreskartentarif wechseln, entstünden in 2014 keine zusätzlichen Kosten. Weil die Dauerkartenbesitzer „Am Rathaus“ bereits einen höheren Tarif als in den anderen Parkhäusern zahlen, soll so eine gewisse Harmonisierung der Parkgebühren erreicht werden. Auch die Gebühren vergünstigter Monatskarten im Parkhaus „Am Rathaus“ für Anwohner sollen lediglich um zwei Euro auf 40,- EUR steigen und in 2017 nicht weiter erhöht werden.
Im Parkhaus Am Bahnhof soll weiterhin die erste halbe Stunde kostenlos geparkt werden können.
Es kam in den letzten Jahren auffällig oft vor, dass Langzeitparker statt der regulären Gebühren bewusst ein „verlorenes Ticket“ angaben und dadurch die regulären Gebühren umgangen haben. Zur zukünftigen Vermeidung von Missbrauch soll die Gebühr für ein verlorenes Ticket daher in allen Parkhäusern 50,- EUR betragen. Wird gegenüber der Lüneparken die Ein- und Ausfahrt mit Uhrzeit nachgewiesen, so wird der Differenzbetrag zum jeweils regulären Stunden- /Tagespreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,- EUR erstattet.
Für gewerbliche Abnehmer mehrerer Jahreskarten wird ein Rabattsystem eingeführt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 150 EUR b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: geschätzte Mehreinnahmen aus Tariferhöhungen nt. 239.000 EUR Anlage/n:
Anlage 1 Gebührenanpassung im Überblick ab 2014 für städtische Parkhäuser Anlage 2 geplante Mehreinnahmen auf Basis der Tariferhöhung ab 2014 Anlage 3 Preisvergleich mit anderen Städten –je Stunde/ Tageshöchstpreise/ Monatskarten Anlage 4 Entwurf Satzung Lünepark Anlage 5 Rabattstaffelung
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Tariferhöhungen werden wir vorgeschlagen beschlossen.
Die in der Anlage 4 dargestellte Satzungsänderung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lünepark“ wird beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||