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Sachverhalt:
In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH am 22.08.2013 ist der Jahresabschluss 2012 besprochen worden.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2012 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:
Bilanzsumme 44.258.047,69 € Jahresüberschuss 584.495,36 € Vortrag der Vorjahre 0,00 € Bilanzgewinn 584.495,36 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtrates vorgeschlagen, den Jahresüberschuss handelsrechtlich der allgemeinen Gewinnrücklage zuzuführen und steuerrechtlich vom Jahresüberschuss 58.000,00 € einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und 526.495,36 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 58.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 526.495,36 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2012, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 58.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 526.495,36 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 zu stimmen.
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