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Vorlage - VO/5250/13  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2011 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerber, Kerstin
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT III
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte
   Bereich 20 - Stadtkasse
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.10.2013 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) – alt – bzw. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2011 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2011 kann während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-3562, Frau Schmidt).

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage (3.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen entnehmen Sie bitte der als Anlage (4.) beigefügten Synopse.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziffer 7, S. 14 des Schlussberichtes).

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

  1. Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnung), Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung
  2. Schlussbilanz 2011
  3. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes
  4. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schlussbericht Nikolaihof 2011 (130 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnis Nikolaihof 2011 (12 KB)      
Anlage 3 3 Rechenschaftsbericht Niko (155 KB) PDF-Dokument (114 KB)    
Anlage 4 4 GesamtERGR Niko (24 KB)      
Anlage 5 5 Bilanz Niko Aktiva (186 KB)      
Anlage 6 6 Bilanz Niko Passiva (186 KB)      
Anlage 7 7 Nikolaihof Stellungnahme der Verwaltung JR 2011 (17 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1. Der Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von 476.668,55 EUR wird zu einem Drittel der ordentlichen Ergebnisrücklage zugeführt und zu zwei Drittel der zweckgebundenen Projektrücklage zugeführt. Ebenso wird mit dem Überschuss des Jahresergebnisses 2010 (449.423,24 EUR) verfahren.

 

Die Aufteilung des Jahresergebnisses geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff der Abgabenordnung.

 

 

b)     Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof und der dazu gefertigten Stellungnahme der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO bzw. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.