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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 27.06.2013 wurde u.a. der Jahresabschluss 2012 behandelt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2012 festzustellen, 148.498,83 € in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage einzustellen und aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 1.336.489,47 € eine Dividende von 766.000,00 € auszuschütten und 570.489,47 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg sind für die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung mit Weisung zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2012 wie folgt ab:
Bilanzsumme 57.437.161,17 € Jahresüberschuss 1.484.988,30 € Einstellung in Gewinnrücklage - 148.498,83 € Bilanzgewinn 1.336.489,47 €
Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, Hannover, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2012 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 12, Zimmer 112, eingesehen werden.
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist von der Gesellschafterin Hansestadt Lüneburg über die vom Wirtschaftsprüfer erstellte und durch den Aufsichtsrat beratende Handelsbilanz zu beschließen. Daneben hat die Lüneburger Wohnungsbau GmbH für das Finanzamt eine sogenannte Steuerbilanz zu erstellen, die aufgrund des Steuergeheimnisses nicht beigefügt ist.
Die Wohnungsbaugesellschaften sind bis zum 01.01.1990 in Deutschland gemeinnützig gewesen. In dem Zuge des Wegfalls der Gemeinnützigkeit mussten steuerrechtliche Neubewertungen des Vermögens in der Steuerbilanz durchgeführt werden. Die nach der Neubewertung festgestellte Bewertungsdifferenz wird in der Steuerbilanz als „EK 02“ (Eigenkapital 02) ausgewiesen und ist speziell bei diesen Wohnungsbaugesellschaften. Diese Position ist rein aufgrund des Bewertungsvorgangs in der Buchhaltung entstanden und ist nicht mit liquiden Mittel hinterlegt. Per Steuerbescheid ist das EK 02 in einen steuerbaren und einen steuerfreien Anteil aufgeteilt worden. Nur aus diesem Anteil, der per 31.12.2009 rund 1,9 Mio. Euro betrug, kann steuerfrei ausgeschüttet werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2008 schuf der Gesetzgeber das Wahlrecht, entweder den steuerlichen Anteil des EK 02 sofort zu versteuern oder aber nach einer 10jährigen Übergangszeit (2008-2017) bzw. in dieser Übergangszeit nur den Teil der Investitionszulagen steuerfrei auszuschütten. Die Gesellschafter haben in der Gesellschafterversammlung am 08.07.2008 entschieden, das Optionsrecht wahrzunehmen und in der Übergangszeit im Rahmen der Möglichkeiten steuerfrei auszuschütten. Es ist daher sicher zu stellen, dass bis zum Jahre 2017 der steuerlichen Anteil des EK 02 erhalten bleibt, damit eine steuerfreie Ausschüttung erfolgen kann.
Der steuerfreie Anteil des EK 02 beträgt zum Stichtag 31.12.2012 unter Berücksichtigung der steuerlichen Ergebnisse und der Ausschüttungen 640.128 €. Unter der Voraussetzung, dass die steuerlichen Ergebnisse durchschnittlich bei 675 T€ liegen, die Jahresüberschüsse in der Handelsbilanz um die 1.400 T€ betragen und bei gleichbleibender Dividendenhöhe, reicht planmäßig das EK 02 für die steuerfreie Dividendenzahlung bis 2017 aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012, der Einstellung von 148.498,83 € in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage, der Ausschüttung von 766.000,00 € aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 1.336.489,47 €, der Einstellung von 570.489,47 € in andere Gewinnrücklagen sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen. Die Ausführungen zum EK 02 werden zur Kenntnis genommen.
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